Freizeitpferdehaltung in Selhof-Süd

(c) Thomas Scheben

Am 23.07.2019 gab es ein Abstimmungsgespräch mit den Freizeitpferdehalterinnen, dem Amt für Umwelt und Naturschutz von Rhein-Sieg-Kreis und der Bauaufsicht der Stadt Bad Honnef statt zum Thema Pferdehaltung in Selhof-Süd. Besprochen wurde das weitere Vorgehen in Bezug auf die rechtskräftigen Beseitigungsverfügungen aus dem Jahr 2016, die auf Beschluss des Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen bis zum 31.07.2019 nicht vollstreckt werden sollen.

  • Planungs- und bauordnungsrechtlich sind die in Rede stehenden Anlagen zur Pferdehaltung unzulässig.
  • Die Anlagen verstoßen in ihrer vorhandenen Ausführung gegen Anforderungen zum Schutz von Boden und Grundwasser.

Im Rahmen des Gespräches sind mit allen drei Pferdehalterinnen individuelle Lösungen erarbeitet worden.

Hinsichtlich der Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreises bezüglich des noch durchzuführenden Verfahrens zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Beweidung und Mistlagerung und der Regelung des Rückbaus im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages und der urlaubsbedingten Abwesenheit von Beteiligten wird  die Vollstreckung der Ordnungsverfügung vom 14.07.2016 erstmal bis zum 01.11.2019 ausgesetzt.

Ziel der öffentlich-rechtlichen Verträge ist es, dass die Freizeitpferdehaltung in Selhof Süd spätesten zum Beginn des Winterhalbjahres 2021 (01.11.2021) eingestellt ist.

 

(CP)