Technische Probleme bei der Online-Zulassung

Foto: Rhein-Sieg-Kreis

Auch der Rhein-Sieg-Kreis ist von bundesweiten technischen Problemen bei der Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen betroffen, die eigentlich ab dem 1. Oktober 2019 möglich sein sollte. Der Rhein-Sieg-Kreis bittet um Verständnis.

Wer sich vorab über die notwendigen Voraussetzungen informieren möchte, findet alle Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Ab sofort entfällt bundesweit die Pflicht zum Wechsel des Kennzeichens (Umkennzeichnungspflicht), beispielsweise beim Kauf eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Zulassungsbezirk oder beim Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde. Das bisherige Kennzeichen kann weiterverwendet werden. Unabhängig davon muss das Fahrzeug in den oben genannten Beispielen aber wie bisher beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises an-, bzw. umgemeldet werden.

Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen ist zuerst nur für Privatpersonen möglich. Eine Ausweitung, wie auf Unternehmen- und Firmenfahrzeuge, soll bald erfolgen.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis