Tiere an Weihnachten verschenken – Bitte nicht!

Foto: © Thomas Scheben-(gs)

Einen niedlichen Hundewelpen oder ein süßes Katzenbaby zu Weihnachten verschenken – da wäre die Freude sicherlich riesengroß. Denn besonders zur Weihnachtszeit finden sich Hunde, Katzen, Kaninchen und viele andere Tiere auf den Wunschzetteln – vor allem von Kindern.

Doch diese Anschaffung sollte gut überlegt sein! Denn jedes Jahr aufs Neue werden Tiere zum Fest verschenkt und viele davon landen nach den Feiertagen in den ohnehin schon überfüllten Tierheimen. Oder sie werden einfach irgendwo ausgesetzt.

„Leider beschäftigen sich viele Tierhalterinnen und Tierhalter vor dem Kauf zu wenig mit Themen wie Pflege, Haltung, entstehende Kosten und benötigte Zeit“, erklärt Dr. Johannes Westarp, Leiter des Kreisveterinäramtes. „Auch sollte vorab gut überlegt werden, wer die Versorgung des Tieres übernimmt, wenn zum Beispiel ein Urlaub ansteht oder sonst niemand zu Hause sein kann.“ Schließlich geht es um Lebewesen und die kann man nicht so einfach „zur Seite legen“, wenn Zeit oder Lust fehlen. Denn gerade Katzen und Hunde können viele Jahre alt werden.

Besonders Kinder überfordert man unter Umständen mit einem geschenkten Tier. Die hohe Verantwortung, die auf sie übertragen wird, können sie kaum übernehmen. Denn Kinder können ihren pelzigen Kameraden ungewollt Schmerzen oder Schäden und somit erhebliches Leid zufügen, wenn sie falsch mit ihnen umgehen, so zum Beispiel beim Spielen. Tiere sind Lebewesen und kein Spielzeug! Darum sollte die Betreuung und Pflege eines angeschafften Tieres immer in der Verantwortung eines Erwachsenen liegen, der Erfahrung in der Tierhaltung hat.

Es kommt leider immer wieder vor, dass der geliebte Vierbeiner von seiner Besitzerin oder seinem Besitzer wegen gesundheitlicher Probleme getrennt werden muss. Daher sollte vorab schon sichergestellt sein, dass keine Tierhaarallergie vorliegt.

Ein Tier verursacht Lärm, Gerüche und Schmutz. Bevor ein Tier in das neue Zuhause einzieht, muss das bedacht werden, denn das könnte in einer Wohngemeinschaft das friedliche Miteinander schnell stören. Vielleicht schließt der bestehende Mietvertrag sogar die Tierhaltung aus oder aber schränkt sie erheblich ein. Daher sollte die Vermieterin oder der Vermieter vor der Anschaffung informiert werden.

Wenn die Grundlagen wie Haltung, Pflege und Futter geklärt sind, sollte man über den richtigen Zeitpunkt des Einzugs in die eigenen vier Wände nachdenken. „Ein Umgebungswechsel bedeutet für Tiere nämlich immer Stress. Fällt dieser Wechsel dann auch noch in die hektische und von Familientrubel und Besuchen geprägte Weihnachtszeit, macht das die Eingewöhnung im neuen Zuhause unnötig schwer“, so Dr. Johannes Westarp.

 

Rhein-Sieg-Kreis (we)