Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige finanzielle Engpässe überbrücken können, stellen Land und Bund – je nach Mitarbeiterzahl – Zuschüsse in Höhe von 9.000, 15.000 und 25.000 Euro bereit. Wer infolge der Corona-Krise drastische Umsatzeinbußen erlitten hat, mit massiven Auftragsstornierungen kämpft oder aufgrund einer Anordnung den Betrieb schließen musste, kann von heute an online die NRW Soforthilfe 2020 beantragen. Bearbeitet werden die Anträge von den Bezirksregierungen, die dafür schon an diesem Wochenende 700 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstellen. Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags geben auch die Wirtschaftskammern mit ihrem Beratungsnetzwerk.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Deshalb stellen wir mit der NRW Soforthilfe in einem einfachen und rein digitalen Antrags- und Bewilligungserfahren sicher, dass sie Engpässe überbrücken und Arbeitsplätze erhalten können. Schon am Wochenende werden 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksregierungen in hohem Tempo Anträge bearbeiten und bewilligen. Überweisungen starten am Mittwoch, doch schon die Bewilligung ist aus Sicht der Banken praktisch Bargeld.
Anträge können bis 31. Mai gestellt werden. Deshalb habe ich eine Bitte: Wer den Zuschuss nicht unmittelbar benötigt, kann seinen Antrag in einigen Wochen stellen und anderen den Vortritt lassen. So kommen wir gemeinsam gut durch die Krise.
Herzlich danken möchte ich den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bezirksregierungen, den Wirtschaftskammern sowie von IT.NRW für die tolle Unterstützung. Gemeinsam legen wir mit der NRW-Soforthilfe die Basis, dass die kleinen und mittleren Unternehmen mit Schwung aus der Krise kommen und an der Aufwärtsentwicklung teilhaben können.“
Land und Bund stellt darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote zur Verfügung. Dazu zählen:
- Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft
- KfW-Darlehen: Die Förderbank des Bund bietet Haftungsfreistellungen für Betriebsmittel- und Investitionskredite von 90% für kleine und mittlere sowie von 80% für größere Unternehmen an. Die Zinssätze liegen dabei für KMU zwischen 1,0 und 1,46%, für größere Mittelständler zwischen 2,0 bis 2,12%. Gerade für die schlechteren Risikoklassen sind das einmalig niedrige Zinsen. Zudem verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfungen bis zu einem Kreditbetrag von 3 Mio. Euro.
- Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus.
- Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
- Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).
Eine Übersicht von Fragen und Antworten sowie weitere Erläuterungen und Links zu den Finanzierungs-Instrumenten finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal: www.wirtschaft.nrw/corona
Quelle: Land NRW – 27.03.2020