Sachstand – Coronavirus – Rhein-Sieg-Kreis – Update 01.04.2020. – 18:30 Uhr

(C) HMS-HU

Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 619 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises führt die Kontaktpersonenermittlung durch.

„Leider sind nun auch in einem dritten Altenheim Menschen mit dem Corona-Virus infiziert“, so Landrat Sebastian Schuster. „Derzeit warten wir noch auf die Ergebnisse der Tests, die von dem mobilen Abstrichteam genommen worden sind.“

Der Rhein-Sieg-Kreis hat einen ärztlichen Hintergrunddienst für die Rettungsdienste installiert. „Der Hintergrunddienst steht den Einsatzkräften in den Fahrzeugen bei Fragen rund um das Corona-Virus und damit einhergehenden besonderen Verhaltensweisen mit Rat und Tat zur Seite“, erklärt Rainer Dahm, Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz. „Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Einsatzkräfte.“

Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus:

Insgesamt erfasste bestätigte Fälle 619
Davon geheilte Personen   85
Davon verstorbene Personen     2
Aktuelle Fälle 532
Personen in häuslicher Absonderung > 2.500

 

Kommune Anzahl insgesamt erfasster bestätigter Fälle davon Geheilte davon Verstorbene aktuelle Fälle
Alfter 46 7 0 39
Bad Honnef 41 4 0 37
Bornheim 46 6 0 40
Eitorf 24 3 0 21
Hennef 51 5 0 46
Königswinter 36 1 0 35
Lohmar 37 5 0 32
Meckenheim 41 3 1 37
Much 18 4 1 13
Neunkirchen-Seelscheid 22 6 0 16
Niederkassel 25 7 0 18
Rheinbach 27 1 0 26
Ruppichteroth 9 1 0 8
Sankt Augustin 44 5 0 39
Siegburg 46 13 0 33
Swisttal 21 2 0 19
Troisdorf 59 8 0 51
Wachtberg 22 4 0 18
Windeck 4 0 0 4

Dr. Rainer Meilicke, Leiter des Kreisgesundheitsamtes, appelliert an die niedergelassenen Ärzte, Erkrankte mit Augenmaß als sog. Verdachtsperson zu den Abstrichstellen zu überweisen. „Es ist ganz wichtig, dass wir viele Menschen testen, aber nicht jeder, der einen Schnupfen hat, ist eine Verdachtsperson.“ Verdachtspersonen sind vielmehr Menschen, die mit einem positiv getesteten Menschen Kontakt hatten bzw. aus einem Risikogebiet kommen und Symptome haben. Erfolgt die Meldung als Verdachtsperson müssen sofort Maßnahmen nach dem IFSG eingeleitet werden. „Wenn Menschen einfach nur Symptome einer Atemwegserkrankung haben, und zu den Abstrichstellen überwiesen werden, dann sollte der Grund für die Überweisung auch bitte nur die Atemwegserkrankung sein. Das erspart eine Menge unnötiger Arbeit.“

 

Quelle Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Stand 01.04.2020 – 18:30 Uhr

126