Urteil zum Penatengelände: Stadt und Eigentümer legen Berufung ein

Nach den jüngsten Gerichtsurteilen im Streit über die Zukunft des ehemaligen Penatengeländes bleibt offen, wann und wie das Areal weiterentwickelt werden kann.
Das Verwaltungsgericht Köln hat nur einer der eingereichten Klagen Recht gegeben, während es in den anderen Verfahren zugunsten der Weiterentwicklung und gegen die klagenden Anlieger entschieden hat. Eine Wohnbebauung bleibt damit weiter möglich, der Lebensmittelvollsortimenter hingegen könnte so nicht realisiert werden. Aus diesem Grund haben sich sowohl die Eigentümer der Fläche als auch die Stadt entschieden, mit Berufungsanträgen in die nächste Instanz zu gehen.

„Wie wichtig ein gutes Lebensmittelsortiment für den Bad Honnefer Norden ist, wird in diesen Zeiten besonders deutlich“, so Bürgermeister Otto Neuhoff. „Uns ist die Versorgung sehr wichtig, deshalb haben wir uns entschieden, den Antrag auf Zulassung der Berufung einzureichen. Damit möchten wir auf eine positive Standortentscheidung für Bad Honnef hinwirken.“

Die Eigentümer und Projektentwickler rund um die SWIFT GmbH sind seit 2017 Eigentümer der Brachfläche und planen den Bau von Wohnhäusern und einem großen Lebensmittelmarkt. Einige Anlieger hatten gegen die Baugenehmigungen und Vorbescheide Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Zentrale Streitpunkte waren dabei die Lage und Höhe der Wohnbebauung sowie Beeinträchtigungen für die direkten Nachbarn durch den Lebensmittelmarkt. Der Rat der Stadt hatte die Verwaltung in 2019 beauftragt, mit einem Verfahren zur Planerhaltung gemäß §214 BauGB den maßgeblichen Bebauungsplan Nr. 27 mit seiner 2. Änderung zu sichern und in Zeiten von Wohnungsknappheit, hohen Mieten und einer defizitären Versorgung mit Lebensmitteln in Rhöndorf durch einen Vollsortimenter weiterhin eine sinnvolle Nutzung der großen Brachfläche in Rhöndorf sicherzustellen. Die Urteile des Verwaltungsgerichts vom Februar ergeben jetzt die Rechtslage, dass eine ältere Version des Bebauungsplans maßgeblich wird. Demnach wäre die Wohnbebauung weiter möglich, der Lebensmittelmarkt könnte so jedoch nicht mehr genehmigt werden. Durch die Berufungsanträge soll diese Situation nach Möglichkeit rechtlich aufgelöst werden.

 

 

 

Quelle: Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef

10.04.2020/115