Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Honnef am 7.5.2020

Am Donnerstag, dem 07. Mai 2020, 18:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausplatz 1, Bad Honnef, die 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Honnef statt.

Die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses werden gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW im Wege der Delegation für den Rat der Stadt Bad Honnef gefasst.

Als Tagesordnungspunkt 1.3 der öffentlichen Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen. Im Hinblick auf eine sachgerechte Beantwortung sind eventuelle Fragen – höchstens zwei Fragen mit je einer Zusatzfrage – bis Montag, den 04.05.2020, schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, zu richten. Ferner ist aufgrund der Hygiene- und Schutzmaßnahmen während der Coronapandemie die Zahl der Plätze für Zuschauer auf maximal 15 Personen begrenzt. In der öffentlichen Sitzung werden folgende Tagesordnungspunkte beraten:

In der Sitzung werden folgende Tagesordnungspunkte beraten:

1

Formalien, Sitzungseinleitung

1.1

Feststellung der Beschlussfähigkeit

1.2

Tagesordnung

1.3

Einwohnerfragestunde

1.4

Nachbesetzungen in den Ausschüssen und Gremien

2

Mitteilungen

2.1

Mitteilung der Verwaltung zu den Auswirkungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

2.2

Mitteilung der Verwaltung zur Dienstanweisung Finanzbuchhaltung

3

Anträge nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung

3.1

Antrag der Fraktion B 90/Die Grünen betr. Sanierung Brücke Grafenwerth

4

Anfragen nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung

5

Beschlussvorlagen

5.1

Auflösung des Zweckverbands Industriegebiet Dachsberg II

5.2

Ermächtigungsübertragung 2019 für Investitionsauszahlungen und Kreditaufnahme des Haushaltsjahres 2020

5.3

Bebauungsplan Nr. 1-140„Haus Rheinfrieden – Nell Breuning-Berufskolleg“

-Beratung und Beschluss über Stellungsnahmen

-Satzungsbeschluss

5.4

Bebauungsplan Nr. 1-145 „Sport- und Quartierzentrum Menzenberger Straße“

-Beratung und Beschluss über Stellungnahmen

-Satzungsbeschluss

5.5

Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen vom 19.03.2020 und 27.04.2020 betr. Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen

5.6

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 23.03.2020 zur Änderung des Bädertarifs

5.7

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Sanierung der Brücke zur Insel Grafenwerth

6

Anregungen gem. § 24 GO NRW

6.1

Anregung gemäß § 24 GO NRW der Deutschen Umwelthilfe betr. kurzfristig eingerichtete Fahrradstraßen und Tempo 30 während der Corona-Krise für mehr Sicherheit für den Radverkehr.

7

Anfragen nach § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Die Stadt Bad Honnef macht von der Möglichkeit der sogenannten „Delegation der Entscheidungsbefugnis“ (Änderung des § 60 der Gemeindeordnung) gebrauch. Zwei Drittel der Ratsmitglieder haben zugestimmt, dass der Rat dem Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite Entscheidungsbefugnis überträgt. Die vom Haupt- und Finanzausschuss in der vorstehenden Sitzung zu treffenden Entscheidungen haben die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Eine zusätzliche Genehmigung durch den Rat ist nicht vorgesehen. Diese Übertragung ist für die Dauer der Feststellung der epidemischen Lage, bis zum 14.6 2020, gültig.

 

Quelle: Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef

30.4.2020, 134