Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen ist seit letzter Woche verpflichtend. Ab sofort wird bei Verstoß einheitlich im gesamten Regierungsbezirk Köln ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig, wenn jemand auf dem Wochenmarkt, in einem Geschäft oder im öffentlichen Nahverkehr nach Aufforderung der Maskenpflicht nicht nachkommt.
Darauf verständigten sich Regierungspräsidentin Gisela Walsken mit den Hauptverwaltungsbeamten der kreisfreien Städte und Kreisen der Städteregion. „Ich freue mich über dieses gemeinsame Handeln im Bezirk. Der Gesundheitsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger ist ein hohes Gut und Verstöße müssen verfolgt werden“, so Regierungspräsidentin Walsken.
Die jeweiligen Ordnungsämter der Kreise und kreisfreien Städte werden die Maskenpflicht kontrollieren.
Zum Regierungsbezirk Köln gehören:
Die Städte Köln, Bonn, Leverkusen, Aachen sowie die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Oberbergische Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis und der Rheinisch-Bergische-Kreis.
Quelle: Bezirksregierung Köln
06.05.2020