An Baumurnengräbern bleibt Grabschmuck weiterhin nicht gestattet

Symbolbild

Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung der Stadt darauf hin, dass es auf dem Waldfriedhof Rhöndorf im Bereich der Baumurnengräber nicht gestattet ist, Blumengestecke, Kränze und Kerzen niederzulegen.
Die Gefahr eines Flächen- oder Waldbrandes durch Kerzen ist in diesem Bereich zu groß.
Des Weiteren solle die natürliche Umgebung des Waldes durch Gestecke, Kränze, Kerzen oder ähnliches nicht beeinflusst werden.

 

 

Quelle: Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef

07.05.2020, 137