Neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung in der Corona-Krise

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Eltern, die Aufgrund der Coronapandemie von der Schließung einer Kindertagesstätte, einer Kindertagespflegestelle oder einer Schule betroffen waren, ihre Kinder in dieser Zeit selbst betreuen mussten und durch diese Fehlzeiten am Arbeitsplatz einen Verdienstausfall erlitten haben. Darauf weist Julian Schimkowski, Fachdienstleiter Jugendamt der Stadt Bad Honnef, hin: „Seit vergangenem Dienstag, 5. Mai, kann die Entschädigung, die Eltern nach dem Infektionsschutzgesetz zugesteht, über den jeweiligen Arbeitgeber auf einer neuen Internetseite des zuständigen Landschaftsverbands Rheinland (LVR) beantragt werden.” Der LVR hat angekündigt, in Kürze auch ein Antragsverfahren für Selbstständige freischalten zu wollen. Für die Entschädigung wurde ein neues Onlineportal www.ifsg-online.de eingerichtet, um Arbeitgebern und bald auch Selbstständigen die Möglichkeit zu schaffen, erforderliche Angaben und Nachweise schnell, einfach und papierlos einreichen zu können, teilt der LVR mit. So teilt der LVR mit: „Zuständig für den Antrag ist das Bundesland, in dem das Kind zur Schule geht oder in einer Kindertagesstätte betreut wird.”

Julian Schimkowski, Fachdienstleiter Jugendamt, begrüßt die Einrichtung eines schnellen und unkomplizierten Verfahrens: „Nach der Schließung der Kindergärten und Schulen am 16. März standen Eltern vor mitunter großen Herausforderungen.” Seit der Schließung konnten nur Eltern in Berufen der kritischen Infrastruktur vom Angebot einer Notbetreuung der Kinder profitieren. „Tatsächlich haben in den Monaten März und April zu Spitzenzeiten gerade einmal rund zehn Prozent der Eltern in Bad Honnef vom Angebot der Notbetreuung Gebrauch gemacht”, erklärt Julian Schimkowski: „Das heißt: etwa 90 Prozent der Eltern haben sich anderweitig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern und dabei auch gegebenenfalls unbezahlte Urlaubstage in Anspruch oder Verdienstausfall in Kauf nehmen müssen.”

 

Informationen zum Anspruch auf Entschädigung gibt das neue Internetportal unter www.lvr.de/ifsg-kinderbetreuung/

 

Quelle:  Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef

07.05.2020 /140