Positiv haben sich Kreis und Stadt zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Umgestaltung der Insel Grafenwerth geäußert. Das Gericht hatte den 1. Bauabschnitt, der insbesondere den Um- und Neubau der Wege an der Nordspitze und der Spielplätze beinhaltet und seit längerem im Bau ist, nicht beanstandet und den vom BUND in diesem Eilverfahren beantragten Baustopp abgelehnt. „Damit haben die bisherigen Baumaßnahmen Rechtssicherheit gewonnen“, so Bad Honnefs Bürgermeister Otto Neuhoff. „Das Gericht hat den hohen Erholungsdruck und die daraus folgenden Planungserfordernisse ausdrücklich als Gründe für eine Befreiung von den Landschaftsschutz-Verboten anerkannt“, zeigt sich Landrat Sebastian Schuster zufrieden.
Beim noch folgenden 2. und 3. Bauabschnitt hält das Verwaltungsgericht dagegen die geplante Sitzstufenanlage am westlichen Ufer für einen so gravierenden Eingriff, dass mit diesen Maßnahmen zunächst nicht begonnen werden darf. Auch zur sog. Veranstaltungswiese im 3. Bauabschnitt hat das Gericht Zweifel an der Verträglichkeit geäußert und bis zur weiteren Entscheidung im eigentlichen Klageverfahren den Beginn der Realisierung unterbunden.
„Ich bin sicher, dass wir die vom Verwaltungsgericht noch aufgeworfenen Fragen im weiteren Verfahren werden klären können“, so Otto Neuhoff weiter.
„Das Verwaltungsgericht hatte schon während des Eilverfahrens zu erkennen gegeben, dass man bei Verzicht auf die Sitzstufenanlage mit dem Gesamtpaket einverstanden sein könne“, so Landrat Sebastian Schuster. „Insofern ist der jetzige Beschluss, der ebenfalls in diese Richtung weist, folgerichtig. Wir werden nun prüfen, wie wir die verbliebenen zwei offenen Punkte des Gerichts ausräumen können.“
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (rl)
23.05.2020/204