Ab Montag, 29. Juni 2020, sind das Kreishaus, die Außenstelle der Kreisverwaltung in Rheinbach sowie die Dienststelle in Sankt Augustin nahezu uneingeschränkt geöffnet. Das gilt auch für die Außenstellen des Straßenverkehrsamtes in Meckenheim sowie die Jugendhilfezentren in Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid und Meckenheim.
Auf die weitergehende Öffnung haben sich Landrat Sebastian Schuster und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 19 kreisangehörigen Kommunen aufgrund der aktuell überschaubaren Infektionslage verständigt.
Ausnahmen gibt es weiterhin: Um in den Service-, aber insbesondere auch in den Wartebereichen ausreichend Abstand gewährleisten zu können, müssen Besucherinnen und Besucher des Straßenverkehrsamtes und der Ausländerbehörde weiterhin zwingend vorab einen Termin vereinbaren und ihre Terminbestätigung auch unbedingt mitbringen. Ohne Terminbestätigung darf das Sicherheitspersonal Kundinnen und Kunden für diese beiden besonders publikumsintensiven Bereiche keinen Zutritt gewähren.
„Auch für die übrigen Fachbereiche empfehle ich allen Besucherinnen und Besuchern unbedingt, vorab einen Termin zu vereinbaren“, sagt Landrat Sebastian Schuster. „Nur so kann es uns gelingen, Besucherströme bestmöglich zu kanalisieren, Wartezeiten zu vermeiden und damit optimal für den Infektionsschutz zu sorgen.“
Insgesamt gilt: Wer das Kreishaus oder die Außenstellen besuchen möchte, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Selbstgeschneiderte Masken, Schals oder Multifunktionstücher reichen dabei aus. Besucherinnen und Besucher müssen darüber hinaus die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln berücksichtigen und sollten ihren Termin – wenn möglich – ohne Begleitung wahrnehmen. Wer das Kreishaus oder die Außenstellen ohne Termin betritt, muss sich im Eingangsbereich in eine Liste eintragen, um notfalls die Nachverfolgung von Infektionsfällen sicherstellen zu können.
Der Zugang zum Kreishaus ist weiterhin nur über den Haupteingang möglich.
Termine für Straßenverkehrsamt oder Ausländerbehörde vereinbaren
Um Termine für die beiden besonders publikumsintensiven Bereiche zu vereinbaren, haben Besucherinnen und Besucher folgende Möglichkeiten:
Straßenverkehrsamt
Online unter www.rhein-sieg-kreis.de/termin-sva oder telefonisch unter 02241 / 13-3939 (für Siegburg) bzw. 02225 / 9409-0 und -5014 (für Meckenheim)
Ausländerbehörde
Per E-Mail an service-abh@rhein-sieg-kreis.de oder telefonisch unter 02241 / 13-3500
Rhein-Sieg-Kreis (ke)
24.06.2020/269