Bäche in Dürrezeiten schützen und kein Wasser entnehmen

(c) Thomas Scheben

Droht dem Rhein-Sieg-Kreis nach 2018 und 2019 ein weiteres Dürrejahr? Bereits jetzt leiden bei uns nicht nur Landwirtschaft und private Gärten unter der anhaltenden Trockenheit. Auch die heimischen Flüsse und Bäche sind oft nur noch Rinnsale mit geringem Wasserstand. Der sogenannte Niedrigwasserabfluss gilt als Grenzwert für Wasserentnahmen von Anliegerinnen und Anliegern für die Bewässerung ihrer Gärten oder das Befüllen von Teichanlagen.

„Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen unsere Gewässer, um ihre Gärten zu gießen oder Teiche zu speisen“, sagt der Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz, Rainer Kötterheinrich. „Eine Wasserentnahme aus den Flüssen und Bächen ist aber nur dann zulässig, wenn dies zu keiner Verschlechterung der Wasserbeschaffenheit führt und noch ausreichend Wasser verbleibt.“ Genau das ist wegen der anhaltenden Trockenheit derzeit aber zu erwarten.

Wenn man Bächen und Flüssen in Niedrigwasserphasen zusätzlich noch Wasser entnimmt, gefährdet man den Lebensraum von Kleinstlebewesen, die an der Gewässersohle leben. Fische leiden durch zu wenig Wasser und des dadurch geringen Sauerstoffgehalts an Atemnot.

Ein Beispiel für die niedrigen Pegelstände der Bäche und Flüsse im Rhein-Sieg-Kreis ist die Sieg. Die Pegelstände fallen seit Tagen, in Kürze wird am Pegel Siegburg Kaldauen der kritische Niedrigwasserabfluss von 4.000 Liter pro Sekunde erwartet. Zum Vergleich: Bei einem „normalen“ mittleren Wasserstand sind es rund 33.000 Liter pro Sekunde. Auch die kleineren Gewässer im Kreisgebiet leiden erheblich. Statt rauschender Bäche sind oft nur noch Rinnsale zu sehen.

Auch Wasserentnahmen für Fischteichanlagen gelten in Trockenphasen andere Regeln. Zum Schutz von Bächen und Flüssen dürfen derzeit nur geringe bis gar keine Mengen mehr entnommen werden, damit das ökologische Leben in den Gewässern aufrecht erhalten bleibt.

Wer das verbliebene Wasser beispielsweise mit Brettern anstaut oder sogar das gesamte verbliebene Wasser entnimmt, muss übrigens mit einer erheblichen Geldbuße rechnen. „Zum Schutz der Gewässer finden derzeit im gesamtes Kreisgebiet Kontrollen statt, um unzulässige Wasserentnahmen zu verhindern beziehungsweise die ordnungsgemäße Durchführung genehmigter Entnahmen zu überprüfen“, so Kötterheinrich weiter. „Diese Kontrollen werden in den Sommermonaten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreisumweltamtes verstärkt durchgeführt.“

Das Kreisumweltamt berät Interessierte gerne zu Möglichkeiten einer Gartenbewässerung und zum Betrieb von Teichanlagen in Trockenperioden: 02241 / 13-2359 (Herr Kuhn).

Aktuelle Informationen zur Gewässergüte und den Wasserständen der Bäche und Flüsse im Rhein-Sieg-Kreis gibt es auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises:

www.rhein-sieg-kreis.de/gewaesserguete   beziehungsweise  www.rhein-sieg-kreis.de/wasserstaende  

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (db)

  24.06.2020/268