Wohneigentum schaffen: Jetzt zinsgünstige Förderdarlehen sichern

Wohnungsbau -- Foto:©Thomas Scheben

Wegen der anhaltend niedrigen Zinsen für Baukredite bleibt der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung weiterhin attraktiv. Besonders jungen Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen und Alleinerziehenden kommt die Wohnraumförderung mit besonders zinsgünstigen Darlehen zugute.

„Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie aufgrund gestiegener Einkommensgrenzen von der Eigenheimförderung profitieren können“, sagt Landrat Sebastian Schuster. „Wohneigentum ist nicht nur Absicherung fürs Alter – ein Zuhause bietet auch Sicherheit für die Familie und stärkt die Verbundenheit mit dem Wohnort.“

Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 Prozent.

Die Höhe der aktuellen Förderung für eine vierköpfige Familie liegt, je nach Region, aktuell bei bis zu 156.600 Euro. Für barrierefreie Objekte erhöht sich die Darlehenssumme um weitere 10.000 Euro. 15 Prozent der Gesamtkosten müssen die Antragstellenden dabei als Eigenleistung selbst aufbringen. Sie erhalten auf das Förderdarlehen einen Tilgungsnachlass von 7,5 Prozent. Das bedeutet: von der Gesamtsumme des Darlehens müssen 7,5 Prozent weniger zurückgezahlt werden. In den ersten 25 Jahren gilt ein fester Zinssatz von 0,5 Prozent zuzüglich eines laufenden Verwaltungskostenbeitrags von 0,5 Prozent.


Beispiel zur Einkommensgrenze 2020 für die Eigenheimförderung:
Familie, 2 Kinder: Jahresbruttoeinkommen bis zu 54.682 Euro
Annahme: Nur eine Person im Haushalt erzielt Einkünfte und entrichtet Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge.
Für Zweipersonenhaushalte, junge Ehepaare, schwerbehinderte Menschen und bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Abzugsbeträge, die ein höheres Einkommen ermöglichen.
Da es eine Vielzahl an Varianten gibt, rät der Rhein-Sieg-Kreis allen Interessierten, sich individuell beraten zu lassen.


Informationen zu den Möglichkeiten einer Förderung durch zinsgünstige Darlehen und damit verbundene Tilgungsnachlässen der NRW.BANK, sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstgenutztes Wohneigentum, gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises.
Telefon: 02241/13-2189 oder 3219
Internet: www.rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung


 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (ps)

29.7.2020/310