Kontrolle des Fahrradverkehrs in der Bad Honnefer Fussgängerzone

Symbolbild: Radfahrer Kontrolle © Thomas scheben

Heute Mittag (17.08.2020) kontrollierte Polizeihauptkommissar Dirk Schneider, zum wiederholten mal den Radverkehr in der Bad Honnefer Fussgängerzone,in Höhe des Tierbrunnens .

Immer wieder kommt es in der Fußgängerzone zu gefährlichen Situation, wenn Fahrradfahrer zu schnell oder zu dicht an Fußgängern vorbeifahren. Und das auch tagsüber, wenn das Befahren der Fußgängerzone verboten ist.

Dabei sind die Regeln ganz klar: Zwischen 9 und 19 Uhr dürfen Fahrräder hier lediglich geschoben werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen Radfahrer zwar mit ihrem Drahtesel durch die Fußgängerzone fahren, aber dann nur mit Schrittgeschwindigkeit, ohne Fußgänger zu behindern oder gar zu gefährden.

„Gerade im Frühjahr und Sommer beobachten wir immer wieder rücksichtslose Fahrradfahrer die zwischen Fußgängern, Auslagen und Flächen der Außengastronomie geradezu im Slalom fahren,“ sagte Dirk Schneider, Bezirksbeamter in Bad Honnef. „Besonders gefährlich kann dieses Verhalten für alte Menschen oder Kinder sein.“  Die Beschwerden über rücksichtlose Fahrradfahrer in der Fußgängerzone seien im Frühjahr wieder angestiegen.

Die Polizei weist daraufhin, dass auch zukünftig vermehrt Kontrolle bzgl. des Fahrradverkehrs in der Fußgängerzone durchgeführt werden.

Fahren Fahrradfahrer verbotenerweise durch die Fußgängerzone kann das mit einem Verwarnungsgeld von 15 bis 35 Euro geahndet werden.

(eb)

Foto : Thomas Scheben

17.08.2020