Der Vorstand der DLRG Bad Honnef-Unkel e.V. lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Ortsgruppentagung 2020 ein.
Am Freitag, den 11.09.2020 findet diese in der Konrad-Adenauer-Schule; Rheingoldstr. 16 in 53604 Bad Honnef statt . Die Tagung beginnt um 19:30 Uhr.
Bitte Mund-Nasen-Schutz mitbringen, damit die Corona Regeln einhalten werden können. Ein Catering (Getränke, Essen) wird nicht zur Verfügung stehen.
Tagesordnung Auszug aus der Satzung
Top 01. Begrüßung und Feststellung
a) der fristgemäßen Einladung (§ 6,4 b der Satzung)
b) der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder (§ 6,3 a+b der Satzung)
Top 02. Wahl des/der Protokollführer(s)/-in
Top 03. Dringlichkeitsanträge (§ 6, 4 c der Satzung)
Top 04. Genehmigung des Protokolls der Ortsgruppentagung 2019
Top 05. Berichte des Vorstandes (§ 6,1 der Satzung)
Top 06. Berichte der Revisoren zu den Jahresabschlüssen 2018 und 2019 (§ 6,1 der Satzung)
Top 07. Entlastung der Schatzmeisterinnen zu den JA 2018 und 2019 (§ 6,1 c der Satzung)
Top 08. Entlastung des Gesamtvorstandes (§ 6,1 c der Satzung)
Top 09. Neuwahlen:
a) Leiter/in Öffentlichkeitsarbeit
Top 10. Beschluss zum Kauf eines Rettungsbootes (§ 6,1 f der Satzung)
Top 11. Genehmigung Haushaltssatzung und -plan für 2020 (§ 6,1 f der Satzung)
Top 12. Beschlussfassung über vorgelegte Anträge (§ 6,1 g der Satzung)
Top 13. Verschiedenes
Auszüge aus der Satzung
§ 3,4 Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte ist davon abhängig, dass der Beitrag mindestens für das vorausgegangene Jahr gezahlt worden ist. Alle Beitragszahlungen werden zunächst auf bestehende Rückstände verrechnet.
§ 3,6 b Ein Mitglied, das zwei aufeinander folgende Jahresbeiträge nicht gezahlt hat, hat die Mitgliedschaft verloren. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach Zahlung der rückständigen Beiträge rückwirkend fortgeführt werden.
§ 6,1 Die Ortsgruppentagung gibt die Richtlinien für die Tätigkeit und behandelt grundsätzliche Angelegenheiten der Ortsgruppe, nimmt die Berichte des Vorstandes und der Revisoren entgegen und ist zuständig für …
§ 6,1 a Wahlen
§ 6,1 c Entlastung des Vorstandes
§ 6,1 f Genehmigung des Wirtschaftsplanes
§ 6,1 g Beschlussfassung über vorgelegte Anträge.
Antragsberechtigt sind:
– stimmberechtigte Mitglieder
– Ortsgruppenvorstand
– Jugendausschuss der Ortsgruppe
§ 6,3 b Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann vom vollendeten 16. Lebensjahr ab ausgeübt werden.
§ 6,4 c Anträge zur Tagung müssen mindestens zwei Wochen vorher eingegangen sein.
Die vollständige Satzung der DLRG Ortsgruppe Bad Honnef-Unkel e.V.
und weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite:
http://www.bad-honnef-unkel.dlrg.de
Anträge müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden eine Woche vor dem Tagungstermin auf der Internetseite der Ortsgruppe veröffentlicht.
(gvs)
18.08.2020