Änderung an der Maskenpflicht an Schulen ab 1.9.2020

Maskenpflicht im ÖPNV

Die bis zum 31. August befristete Maskenpflicht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird verlängert.

Die Pflicht, im Unterricht eine Maske zu tragen, wird ausgesetzt. Sie gilt nur noch bis kommenden Montag (31.8.2020).

Auf dem Schulhof oder den Gängen müssen aber auch danach Mund und Nase bedeckt werden.

Die Entwicklung des Infektionsgeschehens in NRW & die bisherigen Erfahrungen an den Schulen machen das möglich meldet die NRW Staatskanzlei.

 

Quelle: Staatskanzlei NRW

28.08.2020