Sonntag ist Kommunalwahl: Wahlrecht nutzen und mitentscheiden

Symbolbild (c) Thomas Scheben

Am Sonntag, 13. September 2020, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Auch im Rhein-Sieg-Kreis und in der Region werden die Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise, die Landrätinnen und Landräte, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister gewählt.

„Unsere Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an allgemeinen, gleichen und freien Wahlen“, sagt Landrat Sebastian Schuster. „Nutzen Sie Ihr verfassungsrechtlich verbrieftes und demokratisches Recht der politischen Mitgestaltung. Denn auch wer seine Stimme nicht abgibt, ist von politischen Entscheidungen betroffen. Daher appelliere ich an Sie: Gehen Sie wählen und entscheiden Sie mit!“

Die Wahllokale sind am 13. September 2020 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr geöffnet. Welches Wahllokal das für sie richtige ist, können die Wählerinnen und Wähler den Wahlbenachrichtigungen entnehmen, die für die Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises verschickt wurden.

Wer am Wahltag seine Stimme nicht in einem Wahllokal abgeben kann oder möchte, kann dies auch vorab per Briefwahl tun. Nähere Infos hierzu gibt es bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden, deren Kontaktdaten ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung zu finden sind. Damit die Stimme zählt, muss der Wahlbrief für die Kommunalwahl am Wahltag bis spätestens 16:00 Uhr beim Wahlamt vorliegen.

Unter www.rhein-sieg-kreis-de/kommunalwahl2020 können Sie am Wahlabend nach 18 Uhr die Ergebnisse der Kommunalwahlen im Rhein-Sieg-Kreis einsehen.

 

Rhein-Sieg-Kreis (an)

08.09.2020/372