Jetzt anmelden zur Fischerprüfung im Frühling

Kreishaus Siegburg ©Rhein-Sieg-Kreis

Im Rhein-Sieg-Kreis und der näheren Umgebung gibt es so einige Flüsse, Seen und Teiche. Doch welche Fischarten leben dort? Und wie ködert und fängt man sie? Für alle Menschen, die Interesse am Angeln haben, besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, ihr fachkundiges Wissen prüfen zu lassen.

Ab Montag, 17. Mai 2021, findet in Siegburg an mehreren Tagen im Kreisfeuerwehrhaus, Neuenhof 1c, die diesjährige Fischerprüfung statt. Start ist voraussichtlich jeweils um 9:00 Uhr beziehungsweise um 14:00 Uhr. Personen unter 13 Jahren und Menschen, die unter Betreuung stehen, können leider nicht zur Prüfung zugelassen werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt 50,00 Euro.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Part sind schriftliche Fragen zu beantworten, zum Beispiel aus dem Bereich der Gewässer- und Gesetzeskunde. Im praktischen Abschnitt geht es unter anderem um den waidgerechten Zusammenbau eines Angelgeräts. Auch müssen die Prüflinge anhand von Bildtafeln zeigen, dass sie entsprechende Artenkenntnisse über die hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse besitzen.

Um an der Fischerprüfung teilnehmen zu können, muss bis spätestens Montag, 19. April 2021, ein entsprechender Antrag auf Zulassung gestellt werden. Dieser Antrag kann sowohl über die Leiterinnen und Leiter der Vorbereitungskurse als auch direkt bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises eingereicht werden. Entweder per Post an Der Landrat, Untere Fischereibehörde, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg oder per E-Mail an jagd-fischerei@rhein-sieg-kreis.de.

Etwa zwei Wochen vor Beginn der Prüfung werden die schriftlichen Einladungen zur Prüfung mit Angabe des genauen Prüfungstages und der Uhrzeit auf dem Postweg versandt. Daher werden die Antragstellerinnen und Antragsteller darum gebeten, eventuell erst dann nachzufragen, wenn bei ihnen auch eine Woche vor Prüfungsbeginn noch keine Einladung zur Teilnahme an der Fischerprüfung eingegangen sein sollte.

Bei bestandener Prüfung händigt die Untere Fischereibehörde ein Fischerprüfungszeugnis aus. Damit können sich die „frischgebackenen“ Anglerinnen und Angler beim Bürgeramt beziehungsweise Ordnungsamt ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde einen Fischereischein ausstellen lassen. Er ist kostenpflichtig und wird für ein oder fünf Jahre ausgestellt.

Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Fischerprüfung aufgrund der Corona-Pandemie nicht garantiert werden kann. Für den Fall, dass die Prüfung insbesondere wegen infektionsschutzrechtlicher Gründe abgesagt werden muss, wird hierüber umgehend auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises informiert.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (we)

04.02.2021-054