Hinweise zum Impfverfahren

Trotz Wintereinbruch öffneten in Nordrhein-Westfalen die Impfzentren. Seit dem 8. Februar können sich nun in 53 Impfzentren der Kreise und kreisfreien Städte Menschen impfen lassen, die 80 Jahre oder älter sind und nicht in einer Pflegeeinrichtung leben.
Alle Impfberechtigten, die einen Termin vereinbart haben, können sich dort also wie vorgesehen gegen das Coronavirus impfen lassen.
Quelle und Grafik : Land NRW
09.02.2021