Rücksichtsvoll mit Hunden in Wald und Flur unterwegs

Symbolbild Foto: (c) Thomas Scheben

Die erblühende Natur lädt zu Spaziergängen oder Wanderungen in Wald und Flur ein. Dabei ist zu bedenken, dass sich Wildtiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vorbereiten und in den kommenden Wochen junge Wildtiere besonderen Schutz benötigen.

Darum appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Hundehalterinnen und Hundehalter, beim Spaziergang mit den Vierbeinern ein rücksichtsvolles  Verhalten an den Tag zu legen. Insbesondere im Wald und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint ausgeführt werden.

Trächtige Wildtiere können schon beim Anblick eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt werden. Das kann schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben. Auch bereits geborene Jungtiere sind gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und demnach auch für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.

Auch landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise aus Schaf- und Rinderherden sind immer wieder Opfer jagender Hunde. Ein solcher Vorfall kann für die Besitzerin oder den Besitzer infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten.

„Wer diese Hinweise als Hundehalterin und Hundehalter beachtet, kann mit gutem Gewissen und der gebotenen Rücksicht auf Wild- und Nutztiere auch in der freien Natur seinem Vierbeiner den gewünschten und notwendigen Freilauf ermöglichen“, rät Silvia Berger, Leiterin der Abteilung Tiergesundheit des Rhein-Sieg-Kreises.

Information:

Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen, können im Einzelfall, nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt, nach den Bestimmungen das Landehundegesetzes NRW als gefährlich eingestuft werden und dürfen dann  grundsätzlich nur noch angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen.

Hundehalter, die sich als „unbelehrbar“ erweisen und dem Jagdtrieb ihrer Vierbeiner gleichgültig gegenüberstehen, müssen mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen der zuständigen Ordnungsämter rechnen.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (hei)

2.4.2021 vom 31.03.2021/154