Ab Samstag, 1. Mai 2021, können Bürgerinnen und Bürger Standard-Zulassungsvorgänge für ihre Fahrzeuge online selbst vornehmen oder beantragen. Die „internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist dann auch im Rhein-Sieg-Kreis möglich.
„Der Gang zum Straßenverkehrsamt soll entfallen“, betont Landrat Sebastian Schuster. „Alle Privatpersonen, die ein Auto ganz normal zulassen möchten, sparen hier eine Menge Zeit und Aufwand und können das von zu Hause aus machen.“
Harald Pütz, der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises ergänzt: „Die Kommunikation mit der Straßenverkehrsbehörde ist verschlüsselt und erfolgt auf der Basis der aktuellen Standards und Technologien. Der Schutz der persönlichen Daten genießt im Rhein-Sieg-Kreis höchste Priorität!“
Mit diesem Schritt setzt der Rhein-Sieg-Kreis bereits die dritte Stufe des i-Kfz um: Neben der internetbasierten Außerbetriebsetzung (Stufe 1) sowie der Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk (Stufe 2), die bereits seit dem 1. Januar 2015 bzw. 1. Oktober 2017 angeboten werden, besteht mit der Stufe 3 die Möglichkeit der Neuzulassung eines Fahrzeugs, der Umschreibung eines Fahrzeugs mit und ohne Halterwechsel bzw. mit und ohne Kennzeichenübernahme sowie der Adressänderung.
Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung und Anmeldung im Servicekonto.NRW erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre einmal erfassten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen. Hierzu gehören auch Online-Angebote von Städten, Gemeinden und Landkreisen genauso wie die von Ministerien und Behörden der Landesverwaltung NRW.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (an)
19.04.2021/195