Impfkampagne: Terminbuchung für Personen der Jahrgänge 1950 und 1951 ab Freitag, 23. April 2021, möglich

(c) Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Die Terminvergabe für die Coronaschutzimpfung für Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1950 und 1951 startet am Freitag, 23. April 2021, ab 8.00 Uhr. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1950 und dem 31. Dezember 1951 geboren wurden, sowie deren Lebenspartner können dann einen Impftermin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Nordrhein-Westfalen hat einen weiteren wichtigen Meilenstein bei den Impfungen gegen das Corona-Virus erreicht. Ab Freitag ist die Terminbuchung für alle Menschen ab 70 Jahren freigeschaltet. Damit können wir an die Terminbuchung für die altersbedingten Impfungen der Prioritätsgruppe 2 einen Haken machen. Die Buchungssysteme bleiben natürlich weiterhin für die große Gruppe der 2,8 Millionen über 70-Jährigen geöffnet. Die Buchungssysteme liefen fortlaufend stabil. Es war richtig, Schritt für Schritt und damit jahrgangsweise vorzugehen.“

Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland). Ein Einladungsschreiben wird in Kürze verschickt, ist aber zur Impfanmeldung nicht notwendig.

Die Impfung erfolgt je nach Verfügbarkeit von Terminen zeitnah. Paarbuchungen sind möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass nach wie vor Termine für die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1949 sowie für Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen.

Die Impfzentren sollten nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden, da die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

 

Quelle: Land NRW

20.04.2021