Bundesnotbremse verbietet OP-Masken im Nahverkehr

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Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am heutigen Freitag, 23. April, verschärfen sich auch die Regelungen zur Maskenpflicht im Nahverkehr.

„Für Fahrgäste gilt ab sofort – sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts an Haltestellen und in U-Bahnhöfen – die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske vom Typ FFP2 oder KN95“, darauf weist SWB Bus und Bahn hin. Andere medizinische Masken, wie zum Beispiel OP-Masken, sind ab sofort verboten.

Da sich diese neue Regelung auf alle Einrichtungen im Nahverkehr bezieht, gilt die verschärfte Maskenpflicht auch in den Kunden-Centern.

Insgesamt wird damit die Sicherheit nochmals erhöht. In Bussen und Bahnen ist so der bestmögliche Schutz vor Ansteckung gegeben, gerade auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Räumen.

 

Quelle: SWB (jw)

23.04.2021