Vorgezogene Stellungnahme zur Begutachtung von Umweltbelangen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Nr. 1-144 „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach/B42“

(c) BI - Rettet den Stadtgarten

Bebauung des nördlichen Stadtgartens: Bereitet nur der Lärm Probleme?

Am kommenden Dienstag, dem 29. Juni, wird die Stadtverwaltung ab 18.00 Uhr in der Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Quartiersentwicklung, Planen, Bauen und Digitalisierung die Ergebnisse der Begutachtung von Umweltbelangen präsentieren. Diese wurden im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des nördlichen Stadtgartens ermittelt.

Anknüpfend an eine Medienrecherche erscheint es so, dass ein einziges Gutachten zur Lärmbelastung völlig ausreicht, um Klarheit darüber zu erlangen, dass der nördliche Stadtgarten nicht bebaut werden kann, weil man Menschen nicht vorsätzlich hohen gesundheitlichen Gefahren aussetzen kann. Gleichzeitig scheint eine Luftmessung noch nicht die erheblichen Schadstoffe gutachterlich erfasst zu haben. Da uns das Gutachten bislang nicht zugestellt wurde, fragen wir uns, ob die Existenz europarechtlich streng geschützter Tiere beachtet wurde. Ebenfalls ist fraglich, ob Bodenuntersuchungen im Bereich der ehemaligen Mülldeponie vorgenommen und bauliche Konsequenzen für das Überschwemmungsgebiet gezogen wurden. Vor allem aber fehlt uns bislang jegliche Aussage zur Prüfung der Klima- und Energiebilanz sowie zu den möglichen Veränderungen des Temperaturgleichgewichts und der Luftdurchströmung, wenn mit dem nördlichen Stadtgarten die entscheidende Kaltluftschneise zwischen Süd und Nord und West und Ost in Bad Honnef zerstört werden sollte.

Die Berichterstattung vom 23. Juni 2021 auf „Honnef Heute“ weist auf eine mögliche Nutzung als „Gemeindebedarfseinrichtung“ hin. Sollte dies tatsächlich ein Gedanke sein, den die Stadtverwaltung in Erwägung zieht, möchten wir erneut unseren alten Vorschlag einbringen, den nördlichen Stadtgarten als einen dem Gemeinwohl dienenden, generationsübergreifenden Lehr-, Lern- und Begegnungsort umzugestalten. Eine solche strukturelle und qualitative Verbesserung des Geländes würde einen wesentlichen Beitrag zur Bildungsarbeit, Lebensqualität und Allgemeinwohlverpflichtung im Zeichen des Klimawandels leisten. Damals hatten BUND und Deutsche Umwelthilfe finanzielle Hilfen zugesagt, die wohl auch jetzt noch gelten.

Mit freundlichen Grüßen und stellvertretend für die BI

Heinz Jacobs

24.06.2021


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