NRW verlängert die Corona-Schutzverordnung um zwei Wochen


Das Land NRW verlängert die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen. Damit gelten nicht nur die zum Wochenbeginn in Kraft getretenen Lockerungen zur Maskenpflicht im Freien weiter. Mit der gestrigen Anpassung des Verordnungstextes greifen ab heute (25. Juni 2021) im Rhein-Sieg-Kreis auch weitere Lockerungen.

Kultur

Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb im Freien ist ohne Negativtestnachweis möglich.

Sport

Zwischen verschiedenen Gruppen beziehungsweise allein Sport treibenden Personen, die gleichzeitig am selben Ort Sport treiben, muss während der Sportausübung dauerhaft nur noch der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden – hier war bisher ein Mindestabstand von fünf Metern verpflichtend.

Freizeit

Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind auch ohne Negativtestnachweis zulässig, wenn zwischen allen Personen, die nach den grundsätzlichen Regelungen den Mindestabstand nicht unterschreiten dürfen, der Mindestabstand umfassend eingehalten wird.

Medizinisch notwendige und sonstige Dienst- und Handwerksleistungen
Für sonstige körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen (v.a. Gesichtsbehandlung, Kosmetik) ist auch dann kein Negativtestnachweis mehr nötig, wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt. Der Mindestabstand darf nur zwischen der Kundin oder dem Kunden einerseits und der leistungserbringenden Person andererseits unterschritten werden, muss aber zwischen Kundinnen und Kunden untereinander ständig gesichert eingehalten werden.

Die Corona-Schutzverordnung macht verschiedene Öffnungsschritte nicht nur von der Inzidenz des jeweiligen Kreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt abhängig, sondern knüpft sie auch an die für das Land geltende Inzidenzstufe. Für den Rhein-Sieg-Kreis gilt seit 4. Juni 2021 die Inzidenzstufe 1, die bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 35 zum Zuge kommt. Auch für das Land NRW gilt seit 11. Juni 2021 die Inzidenzstufe 1.

Die Corona-Schutzverordnung tritt mit Ablauf des 8. Juli 2021 außer Kraft. Weitere Informationen unter www.rhein-sieg-kreis.de/coronaregeln oder auf der Website des Landes unter www.land.nrw/corona.

Den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung  finden sie HIER

Übrigens: Das Land NRW hat die Kontaktadresse corona@nrw.de eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Coronaschutzverordnung wenden können.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (ke)

25.06.2021 – 331