Termin im Kreishaus: 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher

Kreishaus Siegburg ©Rhein-Sieg-Kreis

Aktuell steigen die Corona-Neuinfektionen wieder dramatisch an. Daher gilt ab

Mittwoch, 24. November 2021,

bei einem Besuch in der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises für Bürgerinnen und Bürger die 3G-Regelung.

Das bedeutet, dass der Zutritt zum Kreishaus in Siegburg nur noch mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung nach einer Infektion oder einem negativen Testergebnis gestattet ist. Der qualifizierte Antigen-Schnelltest muss an einer zertifizierten Teststelle (wie z.B. in einer Apotheke, bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder in einem Bürgertestzentrum) durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Übersicht der Schnelltestzentren gibt es unter rhein-sieg-kreis.de/schnelltests.

In den Nebenstellen der Kreisverwaltung ist der entsprechende Nachweis spätestens beim Eintritt in das Büro vorzulegen.

Weiterhin gilt, dass der Zutritt zur Kreisverwaltung nur mit einem vorher vereinbarten Termin möglich ist.

Rhein-Sieg-Kreis (an)

22.11.2021/615