Ordnungsamt führte Schwerpunktkontrollen durch

Symbolbild --Ordnungsamt -- Foto:©Thomas Scheben

Mit Schwerpunktkontrollen hat das Ordnungsamt Bad Honnef im November den Schutz des Fuß- und Radverkehrs überprüft. An insgesamt neun Abenden kontrollierten die städtischen Bediensteten insbesondere das widerrechtliche Parken auf Geh- oder Fahrradwegen beziehungsweise die Einhaltung der Park- und Haltverbote. „Wir hatten zahlreiche Beschwerden über parkende PKW auf den Gehwegen“, begründete Ordnungsamtsleiter Christoph Heck die Schwerpunktkontrollen. „Mit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs sollen Fuß- und Radverkehr besonders geschützt werden, daher wurden auch überwiegend diese Verstöße geahndet.“ Im Monat November 2021 wurden mehr als 850 Verkehrsverstöße sanktioniert, allein knapp 200 davon wegen des Parkens auf dem Gehweg.

Die steigenden Corona-Infektionszahlen waren jedoch auch Anlass, Gaststätten im Rahmen dieser Schwerpunktkontrollen auf die Einhaltung der geltenden Corona-Regeln zu überprüfen. Insbesondere die Einhaltung der 2G-Regel wurde im Rahmen der stichprobenartigen Überprüfung kontrolliert. „Die Kontrollen sind keine Gängelung der Betriebe.“ betont Erster Beigeordnete Holger Heuser. „Sie dienen dem Schutz der Menschen. Das werde auch zumeist so von den Kontrollierten gesehen.“

Erfreulicherweise wurden bei den 2G-Kontrollen der Gaststätten keine Verstöße festgestellt. Im Dezember werden die Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln in den Abendstunden fortgesetzt.

 

Quelle: Christine Pfalz – Stadt Bad Honnef

07.12.2021 – 316