Kreis vereinfacht Belehrung für Lebensmittelpersonal

Kreishaus Siegburg ©Rhein-Sieg-Kreis

Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises bietet allen, die mit Lebensmitteln arbeiten, einen neuen Service. Ab dem 1. Januar 2022 steht ihnen die benötigte Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz auch online zur Verfügung. Das Online-Tool ersetzt die Präsenzveranstaltungen in diesem Bereich.

„Wegen der Corona-Pandemie mussten die mehrmals wöchentlich stattfindenden Präsenz-Angebote in Siegburg und Rheinbach bereits seit dem Frühjahr 2020 leider ausfallen. Zum einen haben wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Kontaktnachverfolgung einsetzen müssen. Zum anderen konnten wir auf diese Weise Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte vor einer Ansteckung schützen“, so Iris Prinz-Klein als für das Projekt verantwortliche Abteilungsleiterin.

Zusammen mit externen und internen IT-Fachleuten hat das Gesundheitsamt einen entsprechenden Belehrungsfilm entwickelt, durch den interaktiv das für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln erforderliche Wissen vermittelt wird.

Auch Menschen, die nicht gut deutsch sprechen, können zwischen erklärenden Untertitel in acht Sprachen wählen. Die filmische Darstellung der hygienerelevanten Themen wurde auch unter dem besonderen Gesichtspunkt der Inklusion erarbeitet.

Alle, die beispielsweise um in der Gastronomie zu arbeiten, eine Infektionsschutzbelehrung benötigen, können diese ab Januar 2022 bequem rund um die Uhr von zuhause aus über den PC oder das Smartphone durchführen. Die dafür anfallende Gebühr kann über Giropay oder Kreditkarte bezahlt werden. Die anschließende Bescheinigung können Teilnehmende als pdf-Dokument herunterladen.

Die Online-Belehrung kann über rhein-sieg-kreis.de/online-belehrung durchgeführt werden. Fragen dazu beantwortet das Team gerne telefonisch unter 02241 13-2489 oder auch per E-Mail an belehrung@rhein-sieg-kreis.de.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (db)

29.12.2021/688