Bundespolizei beendet erneut Party in Versorgungstunnel der ICE-Schnellfahrtstrecke

Die Polizei entdeckte in einem ICE-Tunnel eine illegale Party. © Bundespolizei Sankt Augustin

In der Nacht von Samstag auf Sonntag (09.01.2022) beendeten Bundespolizisten eine Party in einem unterirdischen Versorgungstunnel der ICE-Schnellfahrtstrecke bei Bad Honnef. Von ca. 100 Teilnehmern konnten 36 Personen identifiziert werden. Zusätzlich stellten die Beamten verschiedene Drogen sicher.

Samstagnacht um 00:30 Uhr bemerkten Einsatzkräfte der Bundespolizei bei einer Streifenfahrt laute Musik in der Nähe eines Versorgungstunnels der ICE-Schnellfahrtstrecke bei Bad Honnef. Hier hatten sie bereits vor Wochen einen Rave aufgelöst, daher vermuteten sie eine erneute illegale Veranstaltung und forderten Unterstützungskräfte an. Und tatsächlich hatten sich an der Örtlichkeit bis zu 100 Personen angesammelt und eine Musik- und Lichtanlage aufgebaut. Den Beamten gelang es, 36 Personen an der Flucht zu hindern und deren Identität festzustellen sowie ihre mitgeführten Sachen zu durchsuchen. Hierbei wurden illegale Betäubungsmittel wie Chrystal Meth, Amphetamine und Marihuana aufgefunden. Auch die Organisatoren konnten sie ausfindig machen: Eine 19-Jährige und einen 17-Jährigen, beide wohnhaft in Köln. Ob die beiden sich keine Gedanken darübergemacht haben, welche Gefahren in dem Bahnbereich auf sie und ihre Gäste warten, ist unklar. Die Bundespolizisten leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung und Strafverfahren wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Die beiden Veranstalter sowie den Teilnehmerkreis erwarten hohe Bußgelder.

Die Bundespolizei weist ausdrücklich auf die Lebensgefahren durch vorbeifahrende Züge und auch mögliche Stromüberschläge hin. Besonders unter Drogen- und Alkoholeinfluss sinkt die Hemmschwelle und das Verständnis für lebensbedrohliche Situationen schnell. Weiterhin klärt die Bundespolizei immer wieder über die Gefahren der Bahnanlagen auf und warnt davor, diese außerhalb der Bahnhöfe aufzusuchen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter: www.bundespolizei.de

 

Quelle Bundespolizei (ots)

10.01.2022