Franziskus Gymnasium Nonnenwerth: SEB erhebt Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Kreisverwaltung Ahrweiler

Insel Nonnenwerth mit Schulgebäude ©Thomas Scheben

Der Schulelternbeirat (SEB) des von der Schließung durch den Schulträger Peter Soliman bedrohten Franziskus Gymnasiums Nonnenwerth hat am 18. Januar offiziell Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Kreisverwaltung Ahrweiler erhoben. Hintergrund der Beschwerde ist das aus Sicht des SEB nicht nachvollziehbare Handeln der Kreisverwaltung im Zusammenhang mit den der drohenden Schulschließung zugrundeliegenden Brandschutzthemen.

Konkret sind folgende Punkte Gegenstand:

  • Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat zu keiner Zeit die Nutzung des Gebäudes formal untersagt.
  • Die vorübergehende Schulschließung im Sommer 2021 erfolgte nach mündlicher Absprache anlässlich einer nur knapp zweistündigen Ortsbegehung am 4. Juni 2021 zwischen Träger und Kreisverwaltung. Grundlage war eine kurze brandschutztechnische Stellungnahme eines vom Schulträger beauftragten Sachverständigen.
  •  Eine genaue Untersuchung der geäußerten Mängel und Feststellung der konkreten sowie rechtlich notwendigen Maßnahmen scheint nicht stattgefunden zu haben.

Weiterhin will der SEB, dass Nachfolgendes geprüft wird:

  • Der Schulträger legte der Kreisverwaltung am 15. Dezember 2021 eine weitere brandschutztechnische Stellungnahme eines zweiten Sachverständigen vor.
  • Diese Stellungnahme soll aus Sicht des Schulträgers die Auffassung der früheren brandschutztechnischen Stellungnahme bestätigen.
  • Das dreiseitige Dokument enthält lediglich pauschale Ausführungen zu einzelnen bauordnungsrechtlichen Vorgaben ohne eine konkrete Darstellung und Erfassung von Mängeln.
  • Ferner berücksichtigt die Stellungnahme nicht die für Bestandsgebäude geltende Regelung des § 85 LBauO sowie eine aussagekräftige Beurteilung zur erheblichen Gefahr für Leib und Leben.

Ergebnis des Brandschutzsachverständigen

Der durch den Verein „Rettet Nonnenwerth e.V.“ beauftragte Brandschutzsachverständige kommt bei der Begutachtung der beiden durch den Schulträgers beauftragten Stellungnahmen zu folgendem Ergebnis: In beiden Fällen wurden bei der Bewertung des Gebäudes die historische Bausubstanz ebenso wenig in Betracht gezogen wie Baugenehmigungen, oder weniger invasive Maßnahmen. Beide im Auftrag des Schulträgers erstellten Stellungnahmen erwecken den Eindruck, dass sie nur dem Abgleich der historischen Bausubstanz mit dem aktuellen Baurecht dienen –obwohl nach Kenntnis des Vereins durch die Bauaufsichtsbehörden keine konkreten Gefahren festgestellt wurden, die eine Neubewertung bzw. eine Anpassung des Gebäudes an aktuelles Baurecht erfordern.
Angesichts der Tatsache, dass der aktuelle Schulträger die Schließung der Schule ausschließlich mit dem Brandschutz begründet, ist nicht nachvollziehbar, warum die Keisverwaltung Ahrweiler eine Schließung der Schule und Kündigungen der Schulverträge unter Bezugnahme auf eine nie formal ergangene „behördliche Nutzungsuntersagung“ zulässt, ohne dass die Kreisverwaltung offenbar jemals eine belastbare sachliche und rechtliche Prüfung der Sachlage vorgenommen hat.

 

Quelle : SEB (ms)

21.010.2022