Fällarbeiten am P+R Parkplatz an der Endhaltestelle der Linie 66

Symbolbild Foto:© Thomas Scheben

Derzeit werden Baumpflegearbeiten und Baumfällungen auf dem Park and Ride Parkplatz an der Endhaltestelle der Straßenbahn durch den städtischen Bau-und Betriebshof durchgeführt.
Die in der Vergangenheit durchgeführten Pflege- und Kappungsschnitte haben die Vitalität der Bäume nicht stärken können, erklärt der Fachdienst Umwelt und Stadtgrün der Stadt Bad Honnef: Auch die neu entstandenen Höhlungen und Faulstellen im Kronenbereich machen die Maßnahme im Parkplatzbereich unumgänglich, um die Verkehrssicherungspflicht zu wahren und Gefahren durch herabstürzende Äste und umstürzende Bäume abzuwenden.
Gerade die vorhandenen Zuckerahorne sind auch ohne die beschriebenen Vorschädigungen vergleichsweise anfällig für Astausbrüche im Kronenbereich. Innerhalb der Verwaltung hatte man lange diskutiert, ob und wie man die Gehölze erhalten kann. Der in den meisten Fällen ausreichende Rückschnitt bis auf die alten Kappungsstellen reicht bei einigen Bäumen nicht, die daher gefällt werden müssen.
Anstelle der insgesamt sieben von der Maßnahme betroffenen Bäume werden nun zehn heimische Hainbuchen nachgepflanzt. Für eine nachhaltige Pflanzung mit einem über Jahrzehnte vitalen Baum werden vor den Pflanzungen umfangreiche Arbeiten zur Bodenverbesserung vorgenommen. Auf diese Weise haben die nachgepflanzten Bäume die größtmögliche Chance, sich am neuen Standort zu entwickeln. Die Beete unter den neuen Bäumen werden mit einer speziell für Standorte im städtischen Bereich entwickelten Wildblumenmischungen angesät. Das Saatgut aus regionaler Herkunft wird dann nach den erfolgten Pflanzarbeiten voraussichtlich Mitte März ausgesät. So sollten bereits in diesem Sommer die ersten bunten Blumen sichtbar sein, die nicht nur schön aussehen, sondern auch ihren Beitrag zur Artenvielfalt leisten.
Während der Fäll- und Baumpflegearbeiten bleiben die betroffenen Parkbuchten für den ruhenden Verkehr gesperrt.

 

Quelle: Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef

08.02.2022 – 028