3. März: Tag des Artenschutzes

Lebensraum für seltene Tiere - Trockenmauern im Siebengebirge - Symbolbild (c) Thomas Scheben

Zauneidechse, Gelbbauchunke, Kammmolch gehören zu den geschützten Arten im Rhein-Sieg-Kreis. Diese hier heimischen Reptilien sowie weltweit rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten stehen am 3. März im Mittelpunkt. Denn dies ist der Internationale Tag des Artenschutzes.

Wer im Besitz einer geschützten Art ist, benötigt den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft. Das heißt, die Halterin oder der Halter muss für jedes einzelne Exemplar eine legale Einfuhr in die Europäische Union (EU) oder eine legale Nachzucht innerhalb der EU nachweisen können. Darauf macht jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises aufmerksam.

Des Weiteren gelten grundsätzlich folgende rechtliche Bestimmungen: eine Meldepflicht für private Halter, eine Buchführungspflicht für gewerbliche Händler, eine Kennzeichnungspflicht für Tiere geschützter Arten, eine Genehmigungserfordernis für die Vermarktung, eine Genehmigungserfordernis für die Ein- und Ausfuhr sowie gegebenenfalls für die Haltung im Tiergehege beziehungsweise im Zoo.

Darüber hinaus muss jeder Halter oder jede Halterin die für die jeweilige Tierart geltenden gesetzlichen Anforderungen bei der zuständigen Behörde abklären.

Jährlich am 3. März wird des 1973 beschlossenen Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) gedacht, welches den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten regelt. Wer Tiere oder Pflanzen der geschützten Arten erwerben oder halten will, muss zahlreiche gesetzliche Bestimmungen einhalten. Zu den geschützten Arten gehören beispielsweise viele Affen, beinahe alle Papageienvögel, Greifvögel und Eulen, alle Meeres- und Landschildkröten, alle Riesenschlangen, Pfeilgiftfrösche, Steinkorallen sowie die überwiegende Anzahl der Kakteen und Orchideen. Der Artenschutz gilt auch für Teile dieser Arten und aus ihnen hergestellte Produkte. CITES wird durch europäische Naturschutzrichtlinien sowie nationale Regelungen ergänzt. Deshalb stehen auch alle europäischen Vögel sowie einige einheimische Amphibien und Reptilien unter Artenschutz.

Für Fragen des Artenschutzes steht die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241/13-3376, zur Verfügung. Darüber hinaus werden alle Fragen zur Ein- und Ausfuhr besonders geschützter Arten in die oder aus der Europäischen Union vom Bundesamt für Naturschutz beantwortet.

Rhein-Sieg-Kreis (hei)

23.02.2022/100