Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt die PCR-Pool-Test-Förderung für Kindertagesbetreuung ein

Symbolbild Corona Test © Thomas Scheben

Die NRW-Landesregierung stellt mit Wirkung zu Sonntag, den 3. April 2022 ihre finanzielle Förderung der PCR-Pool-Testung für Angebote der Kindertagesbetreuung ein. Davon betroffen sind auch die Angebote der Kindertagesbetreuung in der Stadt Bad Honnef.
Hierzu erreichte am Freitag, den 11. März 2022 die Stadtverwaltung Bad Honnef eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

„Die Landesregierung hat sich entschlossen, die PCR-Pool-Test-Förderung einzustellen und die mit Ihnen geschlossen Vereinbarungen zur Durchführung und Finanzierung von Testverfahren der Kommunen in der Kindertagesbetreuung mit Wirkung zum 03.04.2022 zu kündigen.
Die Landesregierung beobachtet sehr aufmerksam die Lage sowie das Infektionsgeschehen in den Angeboten der Kindertagesbetreuung und ergreift die jeweils erforderlichen Maßnahmen. Es ist aber immer eine Abwägung vieler weiterer Faktoren erforderlich. Dabei müssen die Kinder und ihre Belange und ihr Recht auf Bildung im Mittelpunkt stehen. Der Nutzen von Maßnahmen der Infektionsbekämpfung ist daher auch immer gegen dadurch bedingte nachteilige Folgen für Kinder abzuwägen. Expertinnen und Experten haben deutlich gemacht, dass schwere Verläufe bei Kindern durch eine Corona-Infektion die absolute Ausnahme darstellen. Die durch Einschränkungen verursachten Folgewirkungen wie Adipositas, seelische Erkrankungen und Suchtverhalten übersteigen die Risiken einer Corona-Infektion um ein Vielfaches.

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die sich stark ausbreitende, aber doch für Kinder überwiegend harmlose Omikron-Variante erscheint die Durchführung der PCR-Pool-Tests aktuell in der Kindertagesbetreuung nicht mehr zweckmäßig. Die PCR-Pool-Tests sind bis zu einer gewissen Inzidenz ein gutes Werkzeug. Aber gerade bei hohen Inzidenzen fällt ihr zusätzlicher Nutzen geringer aus, im Gegenteil sorgen sie für regelmäßige Betreuungsverbote. Dies gilt umso mehr dann, wenn Auflösungen positiver Pools durch negative individuelle PCR-Testergebnisse nicht sehr zeitnah realisierbar sind.
Auch deshalb hat das MKFFI den Kommunen bereits eine Rückkehr in das landesseitige Testsystem angeboten und erachtet aktuell für den Bereich der Kindertagesbetreuung die Einstellung von PCR-Pooltest-Verfahren und die schnelle Rückkehr zum Angebot von Antigen-Selbsttests noch für einen begrenzten Zeitraum als vorzugswürdig.
Mit der Kündigung der Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung von Testverfahren der Kommunen in der Kindertagesbetreuung endet die landesseitige finanzielle Förderung zur Durchführung der durch ein Labor ausgewerteten PCR-Pool-Testungen in der Kindertagesbetreuung mit Ablauf des 03. April 2022.

Für den Zeitraum vom 04. April bis 22. April 2022 stellt das Land allen Kindern in der nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderten Kindertagesbetreuung drei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) pro Woche zur Verfügung. Nach dem 22. April werden die Kindertageseinrichtungen und Jugendämter landesseitig nicht mehr mit Selbsttests beliefert.
Das Eingrenzen durch Erfassen jeder einzelnen Infektion ist nicht mehr in dem Maße sinnvoll, wie es zu Beginn der Pandemie noch war. Anlasslose Testungen sind daher nicht mehr das richtige Instrument zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Lockerungen im Alltagsleben und wird auch von medizinischer Seite, jüngst vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in NRW, empfohlen.“

Da die PCR-Pool-Testungen gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 02. Dezember 2021 vorbehaltlich einer Finanzierungszusage durch das Land Nordrhein-Westfalen umzusetzen sind und diese Finanzierung nun entfällt, wird die weitere Teststrategie in den Angeboten der Kindertagesbetreuung in Bad Honnef analog des von der Landesregierung beschriebenen Verfahrens erfolgen.

 

Quelle: Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef

15.03.2022 -068