Haustiere aus der Ukraine schnellstmöglich melden

Kreishaus Siegburg ©Rhein-Sieg-Kreis

Geflüchtete aus der Ukraine müssen ihre mitgebrachten Hunde und Katzen unbedingt anmelden. Darauf weist das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises hin.

Bei der Einreise mit Tieren aus Drittländern, zu denen auch die Ukraine gehört, gibt es insbesondere beim Thema Tollwut besondere Anforderungen. Wer vor dem Krieg flieht, soll natürlich nicht die regulär erforderliche Einreisegenehmigung für sein Tier beantragen müssen – darauf haben sich die Bundesländer verständigt. Damit Deutschland aber weiterhin tollwutfrei bleibt, müssen die mitgebrachten Hunde und Katzen allerdings nach ihrer Ankunft beim Veterinäramt angemeldet werden.

Eine Isolierung der Tiere, auch im Rahmen einer möglichen häuslichen Quarantäne, ist erforderlich, solange bis die Einreisevorgaben (Chippen der Tiere, Erstellen eines Heimtierausweises, Impfung gegen Tollwut, sowie eine Tollwut-Titerbestimmung frühestens 30 Tage nach Impfung) erfüllt worden sind.

„Das ist natürlich sehr, sehr schmerzlich für die geflüchteten Menschen, die alles verloren haben und in dieser Ausnahmesituation auch zunächst auf die Nähe ihrer geliebten Tiere verzichten müssen“, sagt Dr. Johannes Westarp, Leiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Rhein-Sieg-Kreises. „Selbstverständlich stehen nach den traumatisierenden Erlebnissen auch andere Dinge im Fokus. Aber die Maßnahmen, auf die sich die Bundesländer verständigt haben, sind unverzichtbar, denn eine Tollwutinfektion verläuft nahezu ausnahmslos tödlich – für Tier und Mensch.“

Das Meldeformular in Deutsch und Ukrainisch kann unter rhein-sieg-kreis.de/ukraine heruntergeladen werden.

Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises appelliert an alle geflüchteten Tierhalterinnen und Tierhalter, das ausgefüllte Formular schnellstmöglich per E-Mail an veterinaeramt@rhein-sieg-kreis.de zu senden. Wer Geflüchtete bei sich aufgenommen hat, sollte sie über die Meldepflicht informieren und ihnen Hilfe bei der Anmeldung anbieten.

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (db-ke)

18.03.2022 – 144