Hände weg von jungen Wildtieren und Ästlingen!

Kreishaus Siegburg ©Rhein-Sieg-Kreis

Wer im Frühling in der Natur unterwegs ist, kann auf hilflos wirkende Jungtiere stoßen. Sie rühren den Beschützerinstinkt an und man möchte sie anfassen. Das ist aber genau das Falsche! Beim Berühren überträgt sich der menschliche Geruch und die Jungtiere werden von den Elterntieren nicht mehr angenommen!

„Bei unverletzt aufgefundenen Jungtieren gilt immer: Nicht anfassen und möglichst zügig weitergehen!“, klärt Dr. Johannes Westarp, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, auf. Es ist in der Natur völlig normal, dass Elterntiere ihre Jungen kurzzeitig allein zurücklassen, zum Beispiel, um Nahrung zu beschaffen. Die Jungtiere bleiben dann oftmals dicht gedrückt am Boden liegen, bis die Elterntiere zurückkehren. Wer den Wildnachwuchs aus falsch verstandener Tierliebe berührt, oder gar mitnehmen will, bringt die Jungtiere möglicherweise in Lebensgefahr. Dann sind sie tatsächlich, in der Regel auf Lebenszeit, auf den Menschen angewiesen. Denn von Menschen aufgezogene Wildtiere lassen sich kaum erfolgreich auswildern.

Hilfe durch den Menschen ist nur dann gerechtfertigt, wenn junge Wildtiere offensichtlich verletzt aufgefunden werden. „Handeln Sie in solchen Fällen aber bitte keinesfalls spontan, sondern holen Sie sich immer fachkundigen Rat ein. Tipps zum richtigen Verhalten erhalten Sie beim Veterinäramt, dem nächstgelegenen Tierarzt, dem Jagdpächter oder dem Forstamt“, empfiehlt Dr. Johannes Westarp.

Zudem gilt: wer Wildtiere aufnimmt, ist für die art-, fach- und tierschutzgerechte Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztlicher Versorgung verantwortlich und muss für die Kosten aufkommen, die das Tier verursacht. Auch ist eine dauerhafte Haltung von Wildtieren verboten.

Eine Ausnahme vom „Nicht anfassen“ – Gebot gilt für aus dem Nest gefallene Jungvögel. Hier muss zwischen „Nestlingen“, unbefiederten Jungvögeln, und „Ästlingen“, befiederten Jungvöglen, unterschieden werden. Nestlinge sollten wieder ins eigene Nest zurückgesetzt werden. Eine Ausnahme stellen aus dem Nest gefallene Mauersegler oder Wanderfalken dar. Da ihre Nester meist unerreichbar hoch liegen, können sie nicht einfach zurückgelegt werden.  Diese Jungvögel brauchen tatsächlich Hilfe von fachkundiger Hand. Junge, oft schon weitgehend befiederte Vögel wiederum geben ihren Eltern ihre Position durch Rufen kund. Auch diese Jungvögel brauchen trotz vermeintlicher „Hilfeschreie“ keine Unterstützung.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (hei)

04.04.2022/168