511 Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, sind bisher mit den mobilen PIK-Stationen des Landes in der Kreisverwaltung registriert worden. Die Registrierung ist u.a. relevant für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz, aber auch für staatliche Unterstützungsleistungen.
„Wir freuen uns, dass wir trotz anfänglicher technischer Schwierigkeiten bereits über 500 Flüchtlinge mit den mobilen PIK-Stationen des Landes registriert haben und bitten alle ukrainischen Flüchtlinge, die über ihre Kommune eine Einladung zur Registrierung bekommen, diesen Termin wahrzunehmen“, so Dr. Gabriele Neugebauer, die Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Fünf so genannte PIK-Stationen (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) ermöglichen die umfangreiche Registrierungsaktion im Kreishaus in Siegburg. Diese Stationen hat das Land NRW zur Verfügung gestellt; das Personal für die Bedienung der Stationen wird vom Rhein-Sieg-Kreis gestellt. Rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus allen Bereichen der Kreisverwaltung sind für die Aktion im Einsatz.
Die Registrierungs-Stationen sind täglich – auch samstags und sonntags – von 7:30 Uhr bis 20:30 Uhr geöffnet. Die kreisangehörigen Kommunen erhalten – abhängig von der Zahl der bei ihnen lebenden Flüchtlinge – spezielle Zeitkontingente, über die sie verfügen können.
Für die Registrierung muss pro Person mit einem Zeitaufwand von 30 Minuten gerechnet werden. Hierbei werden Fotos gemacht, Fingerabdrücke genommen und persönliche Daten erfasst.
Parallel zur Registrierung gibt es vor Ort ein niedrigschwelliges Corona-Impfangebot, das nicht nur geflüchteten Personen, sondern allen Besucherinnen und Besuchern des Kreishauses zur Verfügung steht.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (ps)
03.05.2022 – 213