!! Fehler bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl !!

Symbolbild: Wahlbriefe (c) DP

Die Stadt Bad Honnef bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die in den vergangenen Wochen Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Landtagswahl beantragt haben, den Erhalt der Briefwahlunterhalten zu prüfen.
Wer auch mehrere Tage nach der Beantragung keine Briefwahlunterlagen per Post erhalten hat, wird gebeten, dies der Stadt per E-Mail an wahlen@bad-honnef.de oder unter den Telefonnummern 02224 / 184-327 oder 02224 / 184-340 mitzuteilen.

Hintergrund der Bitte ist eine Feststellung im Wahlamt der Stadt Bad Honnef: in den vergangenen Tagen sind Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, dass beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugestellt worden seien. Die Prüfung der entsprechenden Einzelfälle hat ergeben, dass in jedem der Fälle die digital beantragten Briefwahlunterlagen in der Software als erledigt und versendet gekennzeichnet waren. Warum die Briefwahlunterlagen in diesen Fällen die beantragenden Bürgerinnen und Bürger nicht erreicht haben, ist der Stadt Bad Honnef nach interner Prüfung des weitestgehend automatisierten und softwarebasierten Bearbeitungs- und Versandprozesses unklar. Eine fehlerhafte Bearbeitung im Wahlamt der Stadt Bad Honnef wird aufgrund des mehrstufigen Bearbeitungsprozesses nach eingehender Prüfung ausgeschlossen.

Die Stadt Bad Honnef hat daher unmittelbar die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises informiert und um beratende Untersuchung des Vorgangs gebeten. Damit Bürgerinnen und Bürger, die eine Briefwahl beantragt und auch nach mehreren Tagen keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, ordnungsgemäß von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, müssen diese Bürgerinnen und Bürger sich bei der Stadt melden. In diesen Fällen werden umgehend neue Briefwahlunterlagen versendet.

Die Briefwahlunterlagen, die bei den Antragstellerinnen und Antragstellern ursprünglich hätten eingehen sollen, erhalten einen Sperrvermerk, sodass eine missbräuchliche Nutzung ausgeschlossen werden kann.

 

Quelle: Thomas Heinemann  – Stadt Bad Honnef

06.05.2022 – 115