Am 25.11.2021 wurde durch den Ausschuss für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Wald beschlossen, dass das Parken im Bereich der Reichenberger Straße von der Einmündung „Rheingoldweg“ bis zur Einmündung „Am Buchebonne“ und in der Straße „Am Wolfshof“ vor den Hausnummern 5 und 7 mit Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden und „Bewohner mit Parkausweis frei“ einzurichten ist.
Dadurch werden die oben genannten Straßenzüge mit in die Zone B des Parkraumkonzeptes integriert. Die Reichenberger Straße fällt somit zwischen Rheingoldweg und Am Buchebonne in die Zone B3 und der Bereich Am Wolfshof 5 und 7 in die Zone B6.
Bewohnerparkausweise werden unter Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen erteilt:
- Antragstellung
- Hauptwohnsitz des Antragstellenden in einer Parkraumzone der Stadt Bad Honnef
- Nachweis über fehlende Stellflächen auf Privatgrund
Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises wird derzeit eine jährliche Gebühr von 30,00 € erhoben. Eine Schutzhülle für den Ausweis wird jeweils für 1,00 € angeboten. Der Bewohnerparkausweis ist ab dem Tag der Erteilung für ein Jahr gültig.
Einen detaillierten Plan mit den neuen Parkraumzonen ist ab der 20. Kalenderwoche (ab Montag, den 16. Mai) auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef einsehbar.
Rückfragen zur Erweiterung des Parkraumkonzepts beantwortet Yvonne Emmerich vom Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef unter Telefon 02224/184-178 oder E-Mail an yvonne.emmerich@bad-honnef.de .
Quelle: Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef
10.05.2022