Ukrainische Flüchtlinge: Antrag auf Aufenthalt nur mit Termin – Registrierungs-Aktion beendet

Kreishaus Siegburg ©Rhein-Sieg-Kreis

Flüchtlinge aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel für Deutschland beantragen möchten, können das nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises erledigen.

Hierzu sollen sich die Geflüchteten, ehrenamtliche Helfer, Aufnahmestellen und sonstige beteiligte Institutionen sich per Post, E-Mail oder über eine Hotline an die Ukraine-Gruppe der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises wenden.

Kontakt:

ukraine@rhein-sieg-kreis.de

02241 13-3990

Keine Registrierungs-Aktion mehr im Kreishaus

Beendet ist seit Sonntag, 15. Mai 2022 die Registrierungs-Aktion für Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind. Das Land NRW hatte der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises fünf mobile PIK-Stationen (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) für die Registrierung zur Verfügung gestellt. In drei Wochen hatten sich 2.585 Flüchtlinge registrieren lassen.

Weitere Registrierungen erfolgen jetzt mit einer eigenen PIK-Station des Rhein-Sieg-Kreises, aber auch hier nach vorheriger Terminabsprache mit der Ausländerbehörde in Siegburg.

Zusätzlich wird es Registrierungen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Bonn geben. Genaue Termine dazu werden noch bekannt gegeben.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (an)

22.05.2022-244