Konzerte auf Insel Grafenwerth: Stadt wird sich für den Erhalt des traditionellen Veranstaltungsortes einsetzen


Die Stadt Bad Honnef nimmt den heutigen Beschluss im Eilverfahren des Verwaltungsgerichtes Köln zur Kenntnis und wird sich weiter für den Erhalt des traditionellen Veranstaltungsortes auf der dafür vorgesehenen Wiese auf der Insel Grafenwerth einsetzen.

„Wir fänden es schade, wenn der Veranstalter seine Konzerte mit hochkarätigen Musikerinnen und Musikern auf der seit Jahrzehnten für Veranstaltungen genutzten Wiese auf der Insel nicht durchführen könnte“, erklärt Bürgermeister Otto Neuhof.

Die Entscheidung des Verwaltungsgericht beanstandet das gewählte Genehmigungsverfahren des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Naturschutzbehörde. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtet beinhaltet dagegen keine Entscheidung zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Konzerte auf dem Wege einer Befreiung oder der Ausnahmeerteilung durch die Untere Naturschutzbehörde, wie es in den letzten Jahrzehnten praktiziert worden ist. Das Gericht verweist darauf, diese bisherige Praxis fortzuführen.

Ein Antrag auf Genehmigung für eine Konzertreihe hat das Bonner Veranstaltungsbüro gestellt und dafür notwendigen Auskünfte und Gutachten beim Rhein-Sieg-Kreis als Untere Naturschutzbehörde vorgelegt.

Für die Stadt Bad Honnef ist der Veranstaltungsort auf der Rheininsel Grafenwerth, der in seiner Art im Zusammenspiel von Mensch und Natur im Stadtgebiet und der weiteren Umgebung einmalig ist, von zentraler Bedeutung.

Ursprünglich waren die nun angekündigten Konzerte für das Beethovenjahr 2020 und 2021 mehrfach geplant, beworben und pandemiebedingt verschoben worden. Jetzt sind die Konzerte Teil des Jubiläumsprogramms „1100 Jahre Bad Honnef“.

 

Quelle: Thomas Heinemann Stadt Bad Honnef

24.05.2022 – 129