Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner jüngsten Sitzung eine moderate Anpassung der Beförderungsentgelte für Taxi-Fahrten beschlossen.
Danach erhöht sich die Grundgebühr um 40 Cent von 4,00 Euro auf 4,40 Euro. Der Tag- und Nachttarif soll um 10 Cent pro gefahrenen Kilometer steigen, also von 2,40 Euro beziehungsweise 2,60 Euro auf 2,50 Euro und 2,70 Euro. Unverändert bleiben die Gebühren für Wartezeiten und für ein Großraumtaxi. Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Wegfall des Corona-Zuschlags von 1,50 Euro.
Hintergrund dieser 19. Änderung der Tarifordnung ist, dass die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e.V. diese wegen Kostensteigerungen im Taxigewerbe, insbesondere wegen der mindestlohnbedingten Mehrkosten sowie gestiegener Kraftstoffpreise geltend gemacht hatte. Letztmalig hatte sich die Tarifordnung zum 1. September 2021 geändert. Die jetzt vorgeschlagene Anpassung ist das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Fachvereinigung. Zudem bestand die Vereinbarung, dass sich der Corona-Zuschlag erübrigt, wenn die Schutz-und Hygienemaßnahmen nach der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nicht mehr notwendig sind oder spätestens mit Ablauf des 30.06.2022. Diese Voraussetzungen liegen jetzt vor. Die neue Tarifordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (hei)
03.06.2022 – 269