Tierleid hat viele Facetten

Dieser verwahrloste Hund war ein dramatischer Fall, um den sich die Tierschützer im Jahr 2019 kümmerten. Foto: © Tierschutz Siebengebirge

Seit 37 Jahren ist der Tierschutz Siebengebirge aktiv für Tiere unterwegs, um sie zu retten, zu bergen, ihre Lebensumstände zu verbessern, aber auch in Gesprächen mit Tierhaltern Tipps und Hinweise zur artgerechten Tierhaltung zu geben. Der Verein arbeitet eng mit den Veterinärämtern und der Polizei zusammen, wenn Meldungen über nicht artgerechte oder gar tierquälerische Tierhaltung eingehen und hier dringender Handlungsbedarf ist.

Dabei geht es beispielsweise um Hunde, die von ihren Haltern niemals ausgeführt werden, sondern auf dem Balkon, im kleinen Innenhof oder sogar in der Garage ihr „Geschäft verrichten“ müssen. Der soziale Kontakt zu Artgenossen, Bewegung, Aufnahme von Umwelteinflüssen und Reizen wird ihnen verwehrt. Es geht auch um ausgesetzte Tiere, die entweder trächtig, alt, krank oder einfach nur überflüssig geworden sind und derer man sich entledigt, indem sie ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen werden. Sehr dankbar sind die Tierschützer über detaillierte, stichhaltige Meldungen und Beobachtungen aus der Bevölkerung, in denen belegbare Missstände an den Tierschutz gemeldet werden.

Da sich die Meldungen beim Tierschutz Siebengebirge nahezu verdreifacht haben, sucht das Team „Artgerechte Tierhaltung“ des Tierschutz Siebengebirge Menschen, die nach Einarbeitung und Schulung in diesem Bereich mithelfen und Tieren in Not oder aber in tierquälerischer Haltung helfen möchten. Wer Interesse hat, meldet sich bitte bei petra.theobald@tierschutz-siebengebirge.de oder Telefon: 01525 3090688.

Der Tierschutz Siebengebirge weist an dieser Stelle darauf hin, dass es keine Schande ist, sich darüber bewusst geworden zu sein, dass man sein Haustier nicht mehr halten oder richtig versorgen kann. Sich dann an den Tierschutz oder das Tierheim zu wenden und sein Tier dort mit allen wichtigen Angaben abzugeben, ist ein Zeichen von Größe. Mit dem Aussetzten eines Tieres erfüllt der „Halter“ den Straftatbestand der Tierquälerei und diese wird als Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft.

Der Tierschutz Siebengebirge freut sich über jede aktive wie finanzielle Unterstützung, damit er seinen Dienst für die Tiere stets aufrecht erhalten kann.

 

Quelle: Tierschutz Siebengebirge (ac)

30.06.2022