Änderung der Vorfahrtsregelung in der Moltkestraße Ecke Kreuzweidenstraße und Kreuzweidenstraße Ecke Bergstraße


In der Moltkestraße Ecke Kreuzweidenstraße und in der Kreuzweidenstraße Ecke Bergstraße werden am 08.07.2022 die Vorfahrtsregelungen geändert. Die Moltkestraße ist aktuell als Vorfahrtsstraße an der Einmündung Kreuzweidenstraße ausgewiesen, die Kreuzweidenstraße ist an dieser Stelle mit dem Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ beschildert. Die Kreuzweidenstraße ist aktuell als Vorfahrtstraße an der Einmündung Bergstraße ausgewiesen, die Bergstraße ist an dieser Stelle mit dem Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ beschildert. Nach § 8 der Straßenverkehrsordnung gilt innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich „rechts vor links“. Da sich beide Einmündungsbereiche in einer Tempo-30-Zone befinden, wird die Vorfahrtsregelung an beiden Einmündungen entsprechend den Vorschriften angepasst.

Für Rückfragen steht Frau Emmerich vom Fachdienst Ordnung unter Telefon 02224/184-178 oder per E-Mail yvonne.emmerich@bad-honnef.de zur Verfügung.

 

Quelle: Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef

05.07.2022 – 165