Kindertagesbetreuung in Bad Honnef – Fristen bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz beachten


Die Stadt Bad Honnef setzt sich für gute Bildungs-und Entwicklungschancen von Kindern ein. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen kümmern sich um die Jüngsten. Seit dem 1. August 2013 besteht für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle.

Mit 14 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft wird ein vielfältiges Betreuungsangebot mit Plätzen für Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensmonat bis zur Einschulung vorgehalten. Darunter sind fünf Familienzentren des Landes NRW und des Bistums Köln, die in allen Stadtteilen von Bad Honnef über die Betreuung hinaus auch Beratung und Informationen sowie Veranstaltungen zur Elternbildung und Förderung der Kinder anbieten.
Neben der Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung wird das Betreuungsangebot in der Stadt Bad Honnef durch weitere 17 Kindertagespflegestellen vielfältig und individuell ergänzt. Qualifizierte Kindertagespflegepersonen bieten durch ihre flexible Betreuungsstruktur, insbesondere für berufstätige Eltern mit Kindern unter drei Jahren ein gutes Fundament zur Förderung und Betreuung des Kindes. Eine familiäre Betreuung in der Kindertagespflege ist für die Kinder bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur frühkindlichen Bildung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung und erfolgt auf Grundlage der Vermittlung durch den Fachdienst 2-51 Jugendamt der Stadt Bad Honnef.

Das Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege richtet sich an Familien mit einem Hauptwohnsitz in der Stadt Bad Honnef.

Das Anmeldeverfahren verläuft wie folgt:
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten stellen eine sogenannte Bedarfsanzeige für einen Betreuungsplatz sowohl für die Kindertageseinrichtung als auch für die Kindertagespflege über das Online-Portal „Little Bird“ (www.little-bird.de/bad-honnef.de ). Die Bedarfsanzeige können Sie frühestens neun Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen (beispielsweise ab 1. November eines Jahres, wenn der Betreuungsbeginn der 1. August des Folgejahres sein soll).

Kindertageseinrichtung:
Nach einer Online-Bedarfsanzeige für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung ist die persönliche Anmeldung des Kindes durch die Eltern in den gewünschten Einrichtungen zwingend erforderlich. Dabei wird eine Anmeldung bei mindestens drei Kindertageseinrichtungen seitens der Stadt Bad Honnef empfohlen.
Die Kindertageseinrichtung sollen den Eltern / Erziehungsberechtigten eine unverbindliche Platzzusage als Reservierung sechs Monate vor Betreuungsbeginn über das Onlineportal „Little Bird erteilen (beispielsweise im Februar eines Jahres, wenn der Betreuungsbeginn der 1. August des gleichen Jahres sein soll). Nach Bestätigung der Reservierung seitens der Eltern können maximal fünf Monate vor Betreuungsbeginn bindende Betreuungsverträge mit den Kindertageseinrichtungen geschlossen werden (beispielsweise im März eines Jahres, wenn der Betreuungsbeginn der 1. August des gleichen Jahres sein soll).

Kindertagespflege:
Nach der Online-Bedarfsanzeige für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflegestelle, ist die persönliche Kontaktaufnahme durch die Eltern mit der Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Bad Honnef zwingend erforderlich. Eine konkrete Vermittlung zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson erfolgt sodann im Zusammenwirken von Eltern / Erziehungsberechtigten und der Fachberatung für die Kindertagespflege.

Bei allgemeinen Fragen zu den einzelnen Betreuungsangeboten und der Anmeldung von Kindern über das webbasierte Elternportal „Little Bird“ wenden Sie sich an:
Jugendamt der Stadt Bad Honnef
Fachberatung Kindertageseinrichtungen/Fachberatung Kindertagespflege (i.V.)
Telefon 02224-184-212
E-Mail judith.lieser-canzler@bad-honnef.de

Hier geht es zum Online-Portal „Little Bird“ für die Anmeldung der Kinder durch die Eltern / Erziehungsberechtigten:
www.little-bird.de/bad-honnef

 

Quelle: Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef

13-09.2022 – 206