Wohin mit Laub und Heckenschnitt? – Grünabfälle richtig entsorgen

Symbolbild - Blätter -- Foto: © Thomas Scheben

Nach der großen Hitze können Hobbygärtnerinnen oder –gärtner ab Oktober wieder loslegen – zumal inzwischen für den Herbst typische Arbeiten anstehen. Inzwischen verlieren die ersten Bäume Blätter und ab Oktober dürfen Hecken und Bäume außerhalb von Schutzgebieten auch wieder großzügig gestutzt werden. Schnell stellt sich vielen aber die Frage, wohin mit dem ganzen Laub und den abgeschnittenen Ästen.

Für die Natur wäre es ideal, die Blätter auf den Beeten liegen zu lassen. So wird der Boden geschützt und Regenwürmer finden hier Nahrung. Zu einem Haufen zusammengekehrt bietet das Laub Igeln und anderen Tieren ein Winterquartier. Ansonsten gehört es auf den Komposthaufen oder in die Biotonne.

Wer größere Mengen entsorgen muss, kann hierfür Biosäcke der RSAG verwenden, die es an vielen Verkaufsstellen im Kreisgebiet gibt. Die Adressen stehen im Abfallkalender der RSAG. Dort können Interessierte auch die Regeln für eine anerkannte Eigenkompostierung nachlesen. Bei gewerblich transportierten größeren Mengen an Laub und Ästen ist für die Entsorgung ein Herkunftsnachweis nötig.

 Für Laub im Herbst gilt das gleiche wie für Grasschnitt im Sommer. Es gehört auf den Kompost oder in die Entsorgung – Ablagern in der Natur, auch im Wald, ist schädlich und daher verboten. Denn Gartenpflanzen haben meist viele Nährstoffe und durch Früchte und Samen könnten nicht heimische Pflanzen in die freie Natur geraten.

In der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar dürfen Hecken außerhalb von Schutzgebieten wieder großzügig gestutzt und Bäume geschnitten werden. Eine dichte Hecke erhält man durch richtiges Schneiden im Winter. Sie bietet wichtigen Schutz und Lebensraum für viele Tiere. Das Baumfällen außerhalb von Schutzgebieten ist in diesen Monaten grundsätzlich auch erlaubt. Beim Fällen von Bäumen im Siedlungsbereich muss allerdings zuerst bei der Stadt oder Gemeinde nachgefragt werden, ob dies überhaupt erlaubt ist.

Grünabfall darf nicht mehr gebündelt oder in Kartons neben die Biotonne gelegt werden. Dafür gibt es inzwischen die Bündel-Sammlung. Alle vier Wochen kann man – nach vorheriger Anmeldung – Grünabfall abholen lassen.

Weitere Informationen hierzu gibt es beim RSAG-Kundencenter unter der Telefonnummer 02241 306306 oder unter www.rsag.de.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (db)

26.09.2022