Amphibienwanderung beginnt – Umweltamt bittet Autofahrende, vorsichtig zu fahren

Erdkröten -- Foto :©Matthias Overmann_

Die Tage werden langsam wieder länger und die Temperaturen steigen allmählich – der Frühling steht in den Startlöchern. Das ist auch den Tieren nicht entgangen: Während die ersten Kraniche schon aus ihren Überwinterungsgebieten zurückkommen, steht die alljährliche Amphibienwanderung kurz vor ihrem Beginn

Sobald die Temperaturen über 5 Grad Celsius steigen, erwachen Frösche, Kröten, Salamander und Molche aus ihrer Winterruhe und machen sich auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Dabei suchen sie jedes Jahr genau jene Gewässer auf, in denen sie sich selbst von der Kaulquappe zum erwachsenen Tier entwickelt haben.

Die Zeit der Wanderung ist mit die gefährlichste im Leben jedes Amphibiums. Vielerorts kreuzen Straßen die traditionellen Wanderrouten zu den Laichgewässern und stellen somit eine enorme Gefahr für die behäbigen Tiere dar. Jedes Jahr sterben allein durch den Straßenverkehr tausende Individuen. Wenn sie dabei nicht direkt von den Reifen erfasst werden, reicht oft auch schon die Druckwelle des vorbeifahrenden Autos, um die Tiere zu töten. Weitere unnatürliche Gefahren stellen Gullys sowie offene Regen- und Lichtschächte dar. Hier können die Tiere hineinfallen und verhungern.

Autofahrende können beim Schutz der Tiere mithelfen, indem sie in dieser für die Amphibien hochgefährlichen Zeit, insbesondere in der Nacht, umsichtig und mit reduzierter Geschwindigkeit fahren. Gerade Strecken, die bekannt für Amphibienwanderungen sind, sollten nachts nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h durchfahren werden.

Zusätzlich kann man auch zuhause darauf achten, Keller- und Lichtschächte mit feinmaschigen Drähten oder Netzen abzudecken, damit hier keine Tiere hineinfallen können.

Für alle Fragen zum Thema Amphibien stehen die Expertinnen und Experten vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises am Naturschutztelefon unter 02241 13-3900 zur Verfügung.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (ps)

27.02.2023 – 059