Geförderter Wohnungsbau im Rhein-Sieg-Kreis: Konditionen verbessern sich – Knapp 24 Millionen Euro in 2022

Kreishaus Siegburg ©Rhein-Sieg-Kreis

Die Wohnpolitik insgesamt und die soziale Wohnraumförderung im Besonderen stehen in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Als Zuzugsregion benötigt der Rhein-Sieg-Kreis bis 2030 etwa 30.000 neue Wohnungen.

Es gilt, vor allem bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und bereits jetzt liegen für 2023 für den öffentlich geförderten Wohnungsbau im Rhein-Sieg-Kreis Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 66,1 Millionen Euro vor. Zudem haben einige Investorinnen und Investoren größere Baumaßnahmen im Bereich des Mietwohnungsbaus angekündigt.

Förderkonditionen des Landes verbessern sich weiter

In 2023 verbessern sich die Förderkonditionen, die das Ministerium für Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen aktuell veröffentlicht hat, weiter. Regina Rosenstock, die Leiterin des Referats Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung des Rhein-Sieg-Kreises, ermuntert dazu, sich zu informieren: „Vielen ist häufig gar nicht bewusst, dass sie in diesem Jahr zum förderfähigen Personenkreis zählen“.

Beispielsweise werden im Bereich der Mietwohnraumförderung die Grunddarlehen um 15 % erhöht, womit den gestiegenen Baukosten Rechnung getragen wird. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die notwendigen Eigenleistungen vereinfacht und reduziert. Außerdem winken attraktive Klimabonusmodelle, sofern die Gebäude den aktuellsten Effizienzstandards entsprechen.

Ebenso sind bei selbst genutztem Wohneigentum im Bereich der Eigenheimförderung 2023 attraktivere Förderkonditionen zu verzeichnen: So sind bei der Förderung in diesem Jahr auch Singlehaushalte, Paare ohne Kinder bzw. Familien mit Kindern oder schwerbehinderten Haushaltsangehörigen berücksichtigt. Die erforderlichen Eigenleistungen werden von 15 % auf 7,5 % halbiert. Darüber hinaus kommen auch in diesem Segment attraktivere Klimabonusmodelle zum Tragen, sofern energetische Standards berücksichtigt werden.

Selbst im Bereich der Modernisierung bei Mietwohnungen und innerhalb selbst genutztem Wohneigentum locken 2023 attraktivere Förderkonditionen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Installation von Photovoltaikanlagen zur mindestens anteiligen Deckung des Eigenbedarfs im selbstgenutzten Wohnraum und zur mindestens anteiligen Allgemeinstromversorgung im Mietwohnungsbau. Das Ministerium hat die Bagatellgrenze hierbei auf 5.000 Euro festgesetzt. Das heißt, dass kleinere Solarmodule (wie z. B. Balkonsolaranlagen) hierbei nicht bewilligt werden.

Wer darüber hinaus eine geförderte Mietwohnung beziehen möchte, benötigt grundsätzlich eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese bekommt man in der Stadt, in der sich die Wohnung befindet; für die acht Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises ist die Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Der Kreis selbst hat in 2022 insgesamt 460 solcher Bescheinigungen ausgestellt.

Da Schutzsuchende aus der Ukraine ebenfalls ein Anrecht auf die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins haben, ist die Tendenz seit dem vergangenen Jahr steigend, weshalb es in der Sachbearbeitung unter Umständen zu Engpässen kommen kann.

Knapp 24 Millionen Euro Förderung in 2022

Für das vergangene Jahr kann Kreiswirtschaftsförderin Regina Rosenstock ein gutes Förderergebnis präsentieren: Im Kreisgebiet wurde der Bau von 119 Wohneinheiten mit rund 23,8 Millionen Euro gefördert. Damit konnte die Zahl aus 2021 (rund 16,5 Millionen Euro) deutlich gesteigert werden. Der soziale Mietwohnungsbau wurde hierbei in Bornheim sowie in Rheinbach etabliert, im Bereich der Eigenheimförderung konnten insbesondere Antragstellerinnen und Antragsteller aus Sankt Augustin, Troisdorf, Hennef und Windeck auf Fördermittel zurückgreifen.

„Mit dem guten Förderergebnis schaffen wir nicht nur Wohnungen, die man sich auch leisten kann“, betont Regina Rosenstock. „Wir können stolz darauf sein, für zahlreiche bewilligungsreife Anträge Förderzusagen ausgesprochen zu haben. Auch kleine und mittlere Unternehmen in der Region profitieren von Aufträgen durch die erteilten Förderzusagen.“

Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, bleibt mit einem letztjährigen Fördervolumen von rund 1,5 Millionen Euro fester Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Wer bereits in früheren Jahren gefördert wurde, kann von den günstigen Zinskonditionen der NRW.BANK profitieren. So wurden im abgelaufenen Jahr 41 Zinssenkungsbescheinigungen vom Rhein-Sieg-Kreis erteilt.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten durch zinsgünstige Darlehen und damit verbundenen Tilgungsnachlässen der NRW.BANK, sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstgenutztes Wohneigentum, gibt es bei der Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises unter 02241 13-3219 oder rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (an)

20.03.2023 – 085