Land unterstützt Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer: Antragstellung zum 5-Punkte-Sofortprogramm für den Wiederaufbau unserer Wälder ab sofort möglich

Wald (Archiv) Foto: ©Thomas Scheben

Damit der Umbau zu gesunden Mischwäldern, die auch im Klimawandel Bestand haben, gelingt, unterstützt die Landesregierung die Besitzerinnen und Besitzer von Privat- und Kommunalwald.

Der Wald in Nordrhein-Westfalen ist wichtig für den Klimaschutz, liefert den nachhaltigen Rohstoff Holz und ist ein Ort der Erholung. Doch Trockenheit, Hitze und Schädlingsbefall haben ihn stark geschädigt, vor allem viele Fichten sind abgestorben. Damit der Umbau zu gesunden Mischwäldern, die auch im Klimawandel Bestand haben, gelingt, unterstützt die Landesregierung die Besitzerinnen und Besitzer von Privat- und Kommunalwald. Im Dezember 2022 hatte das Land ein 5-Punkte-Sofortprogramm zum Wiederaufbau unserer Wälder auf den Weg gebracht. Ab sofort können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer diese Förderungen beantragen.

Forstministerin Silke Gorißen: „Der Wald ist unser wichtigster Klimaschützer. Hitze, Dürre, Stürme und der massive Borkenkäferbefall in den vergangenen Jahren haben unsere Wälder stark geschädigt und er braucht jetzt unsere Unterstützung. Unser Ziel sind gesunde, strukturreiche und klimaanpassungsfähige Mischwälder. Dieses Ziel können wir nur gemeinsam mit den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern erreichen. Denn rund 64 Prozent des Waldes in Nordrhein-Westfalen sind in Privatbesitz. Mit unserem Sofortprogramm unterstützen wir die Besitzerinnen und Besitzer von Privat- und Kommunalwald bei der Umsetzung dieses wichtigen Ziels.“

Folgende Förderungen können jetzt beantragt werden:

Pauschale für Vorbereitung, Leitung und Koordinierung von geförderten Wiederbewaldungsmaßnahmen:

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können jetzt über die Förderrichtlinien Extremwetterfolgen eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 400 Euro pro Hektar wiederbewaldeter Fläche beantragen. Um eine Doppelförderung auszuschließen, wird der Zuschuss bei den Antragstellern pauschal auf 200 Euro gesenkt, die über einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bereits eine Zuwendung im Rahmen der direkten Förderung erhalten.

Erhöhung der Wegebauförderung von 70 auf 90 Prozent:

Die Kosten für die Grundinstandsetzungen der Waldwegenetze überfordern viele Forstbetriebe – vor allem in den durch die Waldschäden besonders betroffenen Gebieten. Der Fördersatz in den Richtlinien zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald wird deshalb in Gebieten, deren Ertrag sich durch die Waldschäden langfristig deutlich verschlechtert hat, von 70 Prozent auf 90 Prozent angehoben. In Betrieben mit mehr als 1.000 Hektar wird der Fördersatz von 42 auf 54 Prozent angehoben. Als sogenannte ertragsschwache Gebiete gelten Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest.

Unterstützung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen:

Die Bewirtschaftung des Kleinprivatwaldes gelingt nur aufgrund der vielfach ehrenamtlich organisierten Arbeit der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Um sie hierbei zu unterstützen und die Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der direkten Förderung abzufedern, können sie eine Pauschale von 2,50 Euro pro Hektar/Jahr Mitgliedsfläche für die Geschäftsführung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen in Anspruch nehmen. Für Zusammenschlüsse, die in der Geschäftsführung miteinander kooperieren, gibt es einen Aufschlag von 1,00 Euro pro Hektar und Jahr und weitere 0,50 Euro pro Hektar und Jahr für Waldgenossenschaften.

Die Antragsstellung ist ab sofort bei den zuständigen Regionalforstämtern des Landesbetriebs Wald und Holz NRW möglich.

Weitergehende Informationen, wie den Wortlaut der Änderung der Förderrichtlinien, die Antragsformulare und den Erlass zur Gebietskulisse der ertragsschwachen Gebiete finden Sie unter www.wald-und-holz.nrw.de/foerderung.

 

Quelle: Land NRW – Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

12.04.2023