Landtagabgeordneter Grunwald : Lebendige Innenstädte statt Leerstände schaffen. — NRW startet Initiative zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren

Jonathan Grunwald (MdL) beim Gespräch in der Bad Honnefer Innenstadt Foto © Michael Müller

Schließungen von Einzelhandelsgroßimmobilien, Geschäftsaufgaben, eine sich abschwächende Verbraucherstimmung im April 2023 aufgrund konjunktureller Unsicherheiten und der hohen Inflation. Der Handel befindet sich in Nordrhein-Westfalen weiter im Wandel und mit ihm: Die Innenstädte und Ortszentren. Mit der neuen Nordrhein-Westfalen-Initiative knüpft die Landesregierung an ihr „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ aus der Corona-Pandemie an, welches am 31. Dezember 2023 ausläuft. Bis zum 15. Juni 2023 können Kommunen einen Antrag zur Förderung aus dem neuen Landesprogramm bei ihrer zuständigen Bezirksregierung einreichen.

Jonathan Grunwald, der Landtagsabgeordnete für Bad Honnef, Königswinter, Meckenheim, Wachtberg und die Hennefer Obergemeinde, hatte im Landtag für eine stärkere Unterstützung der Kommunen geworben:

„Die Innenstädte sind das unverzichtbare Herzstück einer jeden Stadt, denn dort wo miteinander gehandelt wird, entstehen auch immer menschliche Begegnungen, in denen sich ausgetauscht und kennengelernt wird. Um dies zu bewahren, hat die schwarz-grüne Landesregierung die neue Nordrhein-Westfalen-Initiative ‚Zukunft Innenstadt‘ ins Leben gerufen und stellt dafür 35 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, die Kommunen bei den Veränderungsprozessen zu unterstützen und die Innenstadt als Ort der Begegnung zu erhalten und zu stärken.“

Das neue Landesprogramm setzt auf den gewonnenen Erfahrungen aus dem Corona-Innenstadt-Programm auf und setzt auf den niederschwelligen Zugang zum Landesförderprogramm statt aufwendiger Antragsverfahren: Am zum 31. Dezember 2023 auslaufenden „Sofortprogramm“ nehmen 224 Kommunen teil, um vor Ort wichtige Impulse zu setzen: Noch bis Ende 2023 werden in über 300 Zentren laufende Projekte zur Belebung, Aktivierung, konzeptionellen Neuaufstellung und attraktiven Gestaltung des Stadtraumes umgesetzt. Zum Stand des letzten Auszahlungstermins im Dezember 2022 sind 85.342.127 Euro aus dem landeseigenen Sofortprogramm abgerufen worden. Am 23. Mai 2023 wird sich zudem die Landesinitiative „Zukunft Innenstadt“ auf Einladung von Ministerin Scharrenbach treffen, um sich zum einen über den aktuellen Stand als auch über weitere Handlungsoptionen zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren auszutauschen.

Die Förderbausteine des „Landesprogramms Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen“ im Überblick:

  • Verfügungsfonds Anmietung: Fördergegenstand sind die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie (ergänzend) die Herrichtung der Ladenlokale für die neue Nutzung. Im Einzelfall können noch belegte Verkaufs- und Gastronomieflächen mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden.

Wichtig: Für Ladenlokale, die bereits über das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ angemietet worden sind, ist eine Weiterförderung über das neue Landesprogramm nicht möglich.

  • Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien: Zielsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, Städte und Gemeinden mit leerstehenden oder von potentiellem Leerstand betroffenen Einzelhandelsgroßimmobilien zu befähigen, auf Augenhöhe und mit klarer inhaltlicher Zielsetzung ihre Rolle als starke Anwälte der Innenstädte und Ortszentren wahrnehmen zu können und/oder einen Zwischenerwerb dieser Gebäude zu ermöglichen.
  • Anstoß eines Zentrenmanagements: Städte und Gemeinden sollen in die Lage zu versetzt werden, sich insbesondere planerisch-konzeptionell für die eigene Innenstadt bzw. das jeweilige Ortszentrum aufzustellen. Dies umfasst auch eine realistische Betrachtung der jeweils in einer Stadt oder Gemeinde befindlichen Verkaufsfläche, ihrer räumlichen Verortung und der daraus abzuleitenden Konsequenzen für eine zukunftsfähige Innenstadt oder ein zukunftsfähiges Ortszentrum.
  • Schaffung von Innenstadtqualitäten: Die Attraktivität und die Aufenthaltsqualitäten sowie Sicherheit und Sauberkeit entscheiden heute mit über die Annahme einer Innenstadt oder eines Ortszentrums. Dabei ist die Gestaltung unserer Innenstädte und Ortszentren eine Daueraufgabe. Dazu gehören beispielsweise die Schaffung von Spielangeboten für Kinder, generationengerechte Möblierungselemente wie Sitzbänke oder Stadt-Liegen sowie Stadtgrün-Elemente.

Mehr zum Förderangebot gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mhkbd.nrw/themenportal/zukunft-innenstadt-nordrhein-westfalen

 

Quelle: Landtagsbüro Jonathan Grunwald MdL (mm)

13.04.2023


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